Im Kirchspiel Wegeeinziehungsverfahren
Die beabsichtigte Wegeeinziehung betrifft ein Teilstück der öffentlichen Verkehrsfläche Im Kirchspiel, das im Bebauungsplan Nr.30 Kirchspiel als gemischte Baufläche (MI gemäß § 6 BauNVO) und als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung -Fuß- und Radweg festgesetzt ist.
Bislang diente dieses Teilstück der verkehrlichen Anbindung der inneren Kirchspielbebauung an die "Alte Brockhäger Straße". Mit der Herstellung der im Bebauungsplan für diesen Zweck festgesetzten öffentlichen Verkehrsfläche kann diese Anbindung aufgegeben und einer privaten Nutzung zugeführt werden. Hierzu wird auch der Bebauungsplan Nr.30 Im Kirchspiel geändert.
Das Teilstück der öffentlichen Verkehrsfläche "Im Kirchspiel" (Gemarkung Harsewinkel, Flur 36, Flurstücke 1268, 1269, 1264, 1267 tlws.) soll daher der öffentlichen Nutzung entzogen werden.
Ansprechperson
- Herr Markus Ehrlich, Telefon: 05247 / 935 124, E-Mail: Markus.Ehrlich@harsewinkel.de
- Herr Reinhard Pawel, Telefon: 05247 / 935 130, E-Mail: reinhard.pawel@harsewinkel.de
Verfahrensschritte
- 22.09.2015, Beschluss Rat über die Absicht der Wegeeinziehung gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz
- 17.10.2015, Bekanntmachung zur Absicht der Wegeeinziehung
- 19.10.2015 - 19.01.2016, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden zur Absicht der Wegeeinziehung
- 25.02.2016, Beschluss Rat zur Wegeeinziehung gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetzes
- 05.03.2016, Bekanntmachung der Wegeeinziehung gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetzes
Bezüge zu anderen Planverfahren
Hat einen Bezug zu
Anhänge
Plandarstellung
- Übersichtsplan (PDF, 3,28 MB)Übersichtsplan - Auszug aus dem bestehenden Bebauungsplan Nr.30 "Kirchspiel"Der von der Wegeeinziehung betroffene Bereich ist im Bebauungsplanausschnitt gekennzeichnet.