Stadt Harsewinkel

Sanierungsmaßnahme nach BauGB Sonstige Beteiligung

Die Innenstadt von Harsewinkel weist zahlreiche Qualitäten, aber auch Handlungsbedarfe auf. Daher hat die Stadt ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) für die Innenstadt aufgestellt. Durch dieses Konzept erhält die Stadt einen Handlungsrahmen für eine attraktive Gestaltung der Innenstadt innerhalb der nächsten acht bis zehn Jahre. Darüber hinaus übernimmt das ISEK die Funktion von vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB als Voraussetzung für die Ausweisung eines Sanierungsgebiets und den Erlass einer Sanierungssatzung gemäß § 142 BauGB. Zur Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen wird das Sanierungsgebiet „Innenstadt Harsewinkel“ als Satzung förmlich festgelegt. Hierzu wurde eine förmliche Beteiligung durchgeführt. Der Geltungsbereich der Sanierungssatzung umfasst im weitesten Sinne die Innenstadt von Harsewinkel. Begrenzt wird das Gebiet im Westen durch den Prozessionsweg, im Norden durch den Kreisverkehr Prozessionsweg/Hesselteicher Straße, im Süden von der Münsterstraße bzw. dem Südring und im Osten durch die Hesselteicher Straße, den Happenort und die Ostheide. Die planerische Grundlage für die Festlegung des Sanierungsgebiets bildet das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept „Innenstadt Harsewinkel“ (ISEK), welches der Rat der Stadt Harsewinkel am 07.10.2020 beschlossen hat. In der gleichen Sitzung hat der Rat der Stadt Harsewinkel die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets beschlossen. Die Laufzeit der Sanierunssatzung wird bis zum 31.12.2035 festgelegt. Einzelheiten können den Planunterlagen entnommen werden.

 

Abgrenzungsvorschlag Sanierungsgebiet "Innenstadt Harsewinkel"

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Markus Ehrlich, Telefon: 05247 / 935 124, E-Mail: Markus.Ehrlich@harsewinkel.de
  • Herr Reinhard Pawel, Telefon: 05247 / 935 130, E-Mail: reinhard.pawel@harsewinkel.de

Verfahrensschritte

  • 23.04.2020, Beschluss über den Beginn der Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB
  • 15.05.2020, Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB
  • 02.07.2020 - 10.08.2020, Beteiligung öffentlicher Aufgabenträger gemäß § 139 BauGB i.V.m. § 4 BauGB
  • 07.10.2020, Beschluss Rat über die während der öffentlichen Auslegung vorgetragenen Stellungnahmen und die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes

Anhänge

Unterlagen zur Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets

Amtsblatt