Zum Kamp (Nr.51 - Stand: 4. Änderung) Bebauungsplan
Das Plangebiet der 4. Änderung mit einer Größe von insgesamt etwa 0,2 ha liegt im Norden des Ortsteiles Greffen und ergänzt den bestehenden Bebauungsplan Nr.51 Zum Kamp im südöstlichen Bereich. Die im privaten Eigentum befindliche Fläche wird als Dorfgebiet gemäß § 5 BauNVO aufgeplant. Ziel ist es, die Nachverdichtungspotentiale in diesem Bereich zu erschließen und darüber hinaus das Maß der baulichen Nutzung und die Bauweise gebietsverträglich zu regeln.
Ansprechperson
- Herr Reinhard Pawel, Telefon: 05247 / 935 130, E-Mail: reinhard.pawel@harsewinkel.de
- Herr Markus Ehrlich, Telefon: 05247 / 935 124, E-Mail: Markus.Ehrlich@harsewinkel.de
Verfahrensschritte
- 30.10.2008, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 30.10.2008, Beschluss Rat zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB
- 01.11.2008, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
- 01.11.2008, Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
- 11.11.2008 - 25.11.2008, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
- 29.11.2008, Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB
- 12.12.2008 - 16.01.2009, Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB und Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB
- 26.02.2009, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 28.02.2009, Rechtskraft der 4. Bebauungsplanänderung gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
Plandarstellung
- Bebauungsplan (PDF, 1,53 MB)Zum Kamp (Nr.51 - 4. Änderung)Nachfolgend können Sie sich den Bebauungsplan als pdf.-Datei anzeigen lassen. Bitte klicken Sie hierzu auf "Bebauungsplan".
Legende
- Legende (PDF, 1,16 MB)LegendeZur besseren Lesbarkeit können Sie hier separat die Legende aufrufen.
Begründung
- Begründung (PDF, 388,96 KB)Begründung