Stadt Harsewinkel

Auf dem Venn II (Nr.91) Bebauungsplan

Der Rat der Stadt Harsewinkel hat in seiner Sitzung am 28.09.2023 beschlossen, im östlichen Anschluss an den Bebauungsplan Nr.72 „Auf dem Venn I“, zwischen der Versmolder Straße (L 831) im Osten und dem Bebauungsplan Nr.51 „Zum Kamp“ im Süden einen Bebauungsplan aufzustellen (gemäß § 2 Abs.1 BauGB). Inhalt des Bebauungsplanes ist im Wesentlichen die Festsetzung von Allgemeinen Wohngebieten gemäß § 4 BauNVO. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung - Bebauungsplanes Nr. 91 "Auf dem Venn II" - und wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt.

Übersichtsplan

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Ansprechperson

  • Herr Markus Ehrlich, Telefon: 05247 / 935 124, E-Mail: Markus.Ehrlich@harsewinkel.de
  • Herr Reinhard Pawel, Telefon: 05247 / 935 130, E-Mail: reinhard.pawel@harsewinkel.de

Verfahrensschritte

  • 28.09.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 17.11.2023, Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 27.11.2023 - 29.12.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

Anhänge

Plandarstellung

Begründung

Datenschutzhinweis für die Bauleitplanung

Amtsblatt

Gutachten