Stadt Harsewinkel

Vechtel (Nr. 29 - 8. Änderung) Bebauungsplan

Der Rat der Stadt Harsewinkel hat in seiner Sitzung am 22.03.2023 beschlossen, den Bebauungsplan Nr.29 „Im Vechtel“ zu ändern (gemäß § 2 Abs.1 BauGB und § 13a BauGB). Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB aufgestellt.
Die Änderung betrifft den westlichen Bereich des Bebauungsplanes Nr.29 „Im Vechtel“, zwischen der Straße „Im Vechtel“ im Norden, der TWE-Bahnlinie im Wes-ten, dem Fuß-/Radweg im Süden und dem bestehenden Wohnsiedlungsbereich im Osten.
Inhalt der beabsichtigten Änderung ist im Wesentlichen die Festsetzung von Allgemeinen Wohngebieten gemäß § 4 BauNVO auf den bislang als „Flächen für die Landwirtschaft - Erwerbsgartenbau“ gemäß § 9 Abs.1 Nr.18 BauGB ausgewiesenen Flächen.

Übersichtsplan

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Ansprechperson

  • Herr Markus Ehrlich, Telefon: 05247 / 935 124, E-Mail: Markus.Ehrlich@harsewinkel.de

Verfahrensschritte

  • 31.03.2023, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) und § 13a BauGB
  • 11.04.2023 - 12.05.2023, Möglichkeit zur Einsicht und Stellungnahme
  • 03.07.2024, Beschluss Rat zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB
  • 05.08.2024 - 06.09.2024, Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB und Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB

Anhänge

Plandarstellung

Begründung

Datenschutzhinweis für die Bauleitplanung

Amtsblatt