Stadt Harsewinkel

25. Änderung des Flächennutzungsplanes Flächennutzungsplan

Der Rat der Stadt Harsewinkel hat in seiner Sitzung am 24.04.2024 beschlossen, den Flächennutzungsplan der Stadt Harsewinkel zu ändern (gemäß § 2 Abs.1 BauGB). 

Inhalt dieser Änderung ist die Umwandlung von Wohnbauflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr.1 BauGB und Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB in Flächen für den Gemeinbedarf gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2a BauGB mit den Zweckbestimmungen „Schule“, „Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“, „Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ sowie „Feuerwehr und Rettungswache“. Zudem wird im westlichen Änderungsbereich „Wald“ gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9 BauGB dargestellt.

Die im Änderungsbereich im Flächennutzungsplan bereits dargestellte Fläche für den Gemeinbedarf gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2a BauGB erhält zusätzlich zur bestehenden Zweckbestimmung „Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ die Zweckbestimmungen „Schule“ und „Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“.

Übersichtsplan

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Markus Ehrlich, Telefon: 05247 / 935 124, E-Mail: Markus.Ehrlich@harsewinkel.de

Verfahrensschritte

  • 24.04.2024, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 06.06.2024, Beschluss Planungs- und Bauausschuss zur frühzeitigen Beteiligung
  • 17.06.2024 - 12.07.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Hat einen Bezug zu

Parallelverfahren

Anhänge

Plandarstellung

Begründung

Datenschutzhinweis für die Bauleitplanung

Gutachten

Amtsblatt