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Die Stadt Hattingen ist bemüht, für die Richtigkeit und Aktualität
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Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen und
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nach Verlassen der Seite, spätestens aber nach 24 Stunden gelöscht
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Informationen
rund um das Thema Datensicherheit im Internet finden Sie auch bei der
Landesbeauftragten für den Datenschutz Nordrhein-Westfalen
Bettina Sokol
Postfach 200 444
40102 Düsseldorf
E-Mail: datenschutz@mail.lfd.nrw.de
Internet:
www.lfd.nrw.de
Sie können unser Online-Angebot grundsätzlich ohne Offenlegung Ihrer Identität nutzen. Wenn Sie sich für eine unserer Mailinglisten oder das Adressbuch registrieren lassen, oder wenn Sie unsere Online-Formulare nutzen, fragen wir Sie nach Ihrem Namen und nach anderen persönlichen Informationen. Die Erfragung der personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich für den jeweiligen Zweck. Es unterliegt Ihrer freien Entscheidung, ob Sie diese Daten eingeben.
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E-Mail:
Für den Fall, dass Sie mit uns per E-Mail kommunizieren möchten,
weisen wir vorsorglich darauf hin, dass diese Informationen auf dem Transportweg
von Unbefugten zur Kenntnis genommen, verfälscht oder gelöscht werden
können. Vertrauliche Daten sollten Sie deshalb auf einem sicheren Weg
(z.B. per Briefpost) übermitteln.
Wenn Sie E-Mails an die Stadt Hattingen senden, besteht die Möglichkeit,
den Empfang der Nachricht durch Anfordern einer sog. Übermittlungsbestätigung
zu überprüfen. Um diese Funktion zu aktivieren müssen Sie
innerhalb Ihres Mail-Programms die Option Übermittlungsfunktion
anfordern aktivieren. Sie erhalten dann eine automatisch generierte
Nachricht, wenn die E-Mail in das Empfängerpostfach zugestellt wurde.
Ihre Mail wird dann durch die zuständige Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter
der Stadtverwaltung bearbeitet.
Elektronische
Kommunikation
Anträge und Erklärungen, für die ein Schriftformerfordernis
besteht, können derzeit nicht in elektronischer Form gemäß
§ 3a VwVfG NW eingereicht werden, da die technischen Voraussetzungen
für den Empfang von elektronischen Dokumenten mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz bei der Stadt Hattingen
noch nicht gegeben sind.
Haftungsausschluss:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass
man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite
gegebenenfalls mit zu verantworten hat. Dies kann - so das Landgericht
- nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen
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