Rohrwiesen, 2. Erweiterung und Änderung (Bebauungsplan)

Konkreter Planungsanlass für den Bebauungsplan "Rohrwiesen“, 2. Erweiterung und Änderung ist ein Bauantrag der Grundstückseigentümer, mit dem eine energetische Effizienzhaussanierung einschließlich einer Erweiterung, eines Kelleranbaus, einer Dacherneuerung sowie einer Änderung der Dachneigung realisiert werden soll.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt. Von der Durchführung einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Das Plangebiet befindet sich in der Verbandsgemeinde Hauenstein am südöstlichen Rand der Ortslage der Ortsgemeinde Schwanheim und hat eine Größe von ca. 1.578 m². Es grenzt an das bestehende Wohngebiet in einem Seitenarm der dort nur einseitig bebauten Hubertusstraße.
Der Geltungsbereich beschränkt sich auf Teilbereiche der Flurstücke Nrn. 5316/10 und 5318/7 (Straßenfläche) sowie auf die Flurstücke Nrn. 5318/4 und 5316/6.
Der Bebauungsplan ist anzupassen, u.a. was die Geschossflächenzahl, die Wohnflächenzahl sowie die Dachneigung angeht.
Mit der Einbeziehung einer kleineren Teilfläche aus dem Flurstück Nr. 5316/10 in der Größe von ca. 400 m² wird keine neue Baufläche geschaffen, sondern nur die bestehende Fläche des Flurstücks Nr. 5316/6 mit einem Schrägzuschnitt bereinigt. Die Bebauung des Grundstückes Hubertusstraße Nr. 17 überschreitet aktuell bereits geringfügig den Grenzabstand zum Nachbargrundstück Nr. 5316/10 und es besteht kein Bauwich-Abstand. Durch die von den Bauherren geplante Umnutzung von Garage zu Wohnraum ist der Bebauungsplan dahingehend anzupassen, da erst mit der Einbeziehung des geplanten Flächenanteils aus dem Flurstück Nr. 5316/10 das Gebäude Hubertusstraße 17 wirtschaftlich weiterentwickelt werden.
Für das einzubeziehende Gebiet existiert aktuell kein Bebauungsplan.
Das Plangebiet soll dementsprechend in funktionaler, gestalterischer und erschließungstechnischer Art weiterentwickelt werden, um innerhalb des Siedlungsraumes attraktiven Wohnraum zu schaffen.
Die 2. Erweiterung und Änderung des Bebauungsplanes „Rohrwiesen“ dient damit der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verwirklichung des geplanten Vorhabens der Bauherren und trägt im Sinne des § 1 Abs. 5 BauGB dazu bei, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten.

Ansprechperson

Verfahrensschritte

Anhänge

Bebauungsplan, rechtskräftig

Ratsbeschlüsse

Nachweise Bekanntmachungen