Konkreter Planungsanlass für die erste Erweiterung des Bebauungsplanes "Rohrwiesen ist die Absicht der Ortsgemeinde, Wohnbauflächen zu schaffen.
Das Plangebiet ist eine innerörtliche, ungenutzte Freifläche und liegt als Nische innerhalb der Bebauung des Ortes. Eine Überplanung dieser Fläche wird dem Gebot des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden gerecht.
Das Plangebiet befindet sich in der Verbandsgemeinde Hauenstein, am südöstlichen Rand der Ortslage der Ortsgemeinde Schwanheim. Es grenzt an das bestehende Wohngebiet an und liegt oberhalb der gemeindlichen Hubertushalle, entlang der dort nur einseitig bebauten Hubertusstraße. Das Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von ca. 2.023 m² und grenzt an die westliche Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes Rohrwiesen.
Von der Planung betroffen sind die Flurstücke 779/1 und 780/3.
Der Bebauungsplan Rohrwiesen, 1. Erweiterung dient damit der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die angestrebte Realisierung von attraktivem Wohnraum.