Konkreter Anlass für die 16. Teilfortschreibung des derzeit rechtsgültigen Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde ergibt sich aus den Planungsüberlegungen eines privaten Bauherrn. Dieser beabsichtigt, die Flächen des Änderungsbereichs einer wohnbaulichen Entwicklung zuzuführen.
Die beabsichtigte Entwicklung entspricht jedoch gegenwärtig nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Hauenstein.
Vor diesem Hintergrund hat die Ortsgemeinde Hauenstein die Verbandsgemeinde gebeten, das Areal im Rahmen einer parallelen Flächennutzungsplanänderung entsprechend dem laufenden Bebauungsplanverfahren Bahnhofstraße Erweiterung anzupassen.
Das Bebauungsplanverfahren der Ortsgemeinde Hauenstein wird parallel zum Verfahren dieser 16. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt.
Der Änderungsbereich befindet sich in der Verbandsgemeinde Hauenstein, zentral gelegen in der Ortsgemeinde Hauenstein und hat eine Größe von ca. 0,8 ha. Er stellt sich als privat genutzte Grün-/Gartenfläche des Grundstückseigentümers dar, mit Einzelbäumen, Gehölzreihen und Nutzrasen.
Umgeben ist die Fläche von Wohnbebauung und Grünflächen.