Herdenthal, 3. Änderung (Bebauungsplan)

Öffentlichkeitsbeteiligung Zeitraum 06.12.2024 - 12.01.2025
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Konkreter Planungsanlass für den Bebauungsplan "Herdenthal“, 3. Änderung ist die topographische Höhenlage im Plangebiet. Nach dem Bau der Erschließungsstraße zeigt sich, dass die Traufhöhe der baulichen Anlagen um einen Meter auf 7,50 m, gemessen ab Oberkante öffentliche Verkehrsfläche, erhöht werden muss.
Geändert wird lediglich die Ziffer 1.2 („Höhe baulicher Anlagen“) der textlichen Festsetzungen.
Die sonstigen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Herdenthal“ sowie von dessen 1. und 2. Änderung bleiben von dieser Änderung unberührt.
Das Plangebiet befindet sich in der Verbandsgemeinde Hauenstein am westlichen Rand der Ortslage der Ortsgemeinde Schwanheim und hat eine Größe von ca. 1.123 m². Es liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Herdenthal“, am Ende der nach Südwesten abzweigenden Hauptstraße.
Der Geltungsbereich beschränkt sich auf die beiden unbebauten Flurstücke Nrn. 857/13 und 857/14.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Ansprechperson

Verfahrensschritte

Anhänge

Planunterlagen - Offenlage

Ratsbeschlüsse

Nachweise Bekanntmachungen