Gemeinde Havixbeck

Flächennutzungsplan der Gemeinde Havixbeck, 1. Berichtigung (Kleibrink) Flächennutzungsplan

1. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB):

Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung am 10.10.2019 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleibrink/Gennericher Weg“ beschlossen. Das Verfahren wurde im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 17.10.2019.

Ziel der Planung war, den Standort des ehemaligen Möbelhauses „Frede“ einer ortsgerechten, zukunftsfähigen und nachhaltigen städtebaulichen Nutzung zuzuführen, die sich in das zwischenzeitlich zunehmend durch Wohnbebauung geprägte Umfeld integrieren sollte. Vor allem sollen hier mit einer behutsamen baulichen Nachverdichtung Wohnungen für ältere Menschen in zentraler Lage entstehen, der Wohnraum an diesem Standort richtet sich aber grundsätzlich an unterschiedliche Nutzergruppen.

Um dieses Ziel zu vervollständigen, muss der gültige Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB an die Festsetzungen des o.g. Bebauungsplanes angepasst werden, indem die bisherige Darstellung „gemischte Baufläche“ in „Wohnbaufläche“ geändert wird.

Diese Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung.

Die Berichtigung erstreckt sich über den nachfolgenden Geltungsbereich, der auf dem nachstehenden Übersichtsplan dargestellt ist.  Darüber hinaus können Lage und Umfang des betroffenen Gebietes dem detaillierten Kartenausschnitt entnommen werden.

Ansprechpersonen

  • Frau Anne Brodkorb, Telefon: 02507/33-160, E-Mail: brodkorb@gemeinde.havixbeck.de
  • Frau Melanie Petermann, Telefon: 02507/33-155, E-Mail: petermann@gemeinde.havixbeck.de

Verfahrensschritte

  • 17.10.2019, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Plandarstellung