Gemeinde Havixbeck

Flächennutzungsplan der Gemeinde Havixbeck, 2. Berichtigung (Masbeck - Teil 1) Flächennutzungsplan

2. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung am 08.10.2020 den Bebauungsplan „Masbeck - Teil 1“ beschlossen. Das Verfahren wurde im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB durchgeführt. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 15.10.2020.

Ziel der Planung war die vorgezogene Entwicklung eines Teilbereiches des Baugebietes Masbeck, um dem dringend benötigten Raumbedarf an Kita-Plätzen entgegen zu wirken und eine ergänzende Wohnbebauung entlang der Münsterstraße zu schaffen.

Um dieses Ziel zu vervollständigen, muss der gültige Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB an die Festsetzungen des o.g. Bebauungsplanes angepasst werden, indem die bisherige Darstellung „Flächen für Land- oder Forstwirtschaft“ in „Wohnbauflächen“ geändert wird.

Diese Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung.

Die Berichtigung erstreckt sich über den nachfolgenden Geltungsbereich, der auf dem nachstehenden Übersichtsplan dargestellt ist. Darüber hinaus können Lage und Umfang des betroffenen Gebietes dem detaillierten Kartenausschnitt entnommen werden.

Ansprechpersonen

  • Frau Anne Brodkorb, Telefon: 02507/33-160, E-Mail: brodkorb@gemeinde.havixbeck.de
  • Frau Melanie Petermann, Telefon: 02507/33-155, E-Mail: petermann@gemeinde.havixbeck.de

Verfahrensschritte

  • 15.10.2020, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Plandarstellung