Stadtplanung in Hennef

Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan

4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hennef (Sieg) – Hospiz Bödingen im Stadtteil Nord

Stadt Hennef (Sieg)

Der Bürgermeister

 

B E K A N N T M A C H U N G

der Stadt Hennef (Sieg)

 

Wirksamwerden der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hennef (Sieg);

Hennef (Sieg) – Hospiz Bödingen

 

Die Bezirksregierung Köln hat mit Verfügung vom 05.10.2022, Az. 35.2.11-84-35/22

die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hennef (Sieg) genehmigt.

Die Genehmigung hat folgenden Wortlaut:

Genehmigung

Gemäß § 6 des Baugesetzbuches (BauGB) genehmige ich die vom Rat der Stadt

Hennef am 20.06.2022 beschlossene 4. Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

Im Auftrag

gez. Frings

 

Der Rat der Stadt Hennef (Sieg) hat in seiner Sitzung am 20.06.2022 die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung hierzu nebst Umweltbericht beschlossen. Der Beschluss über diese Änderung des Flächennutzungsplans wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wird die 4. Änderung des Flächennutzungsplans Hennef (Sieg) – Hospiz Bödingen mit dieser Bekanntmachung wirksam.

Die 4. Änderung umfasst ein Gebiet im Ortsteil Hennef (Sieg) - Bödingen an der Straße „Dicke Hecke“, westlich angrenzend an das Seniorenhaus „St. Augustinus“ und ist im beigefügten Übersichtsplan kenntlich gemacht. Darüber hinaus umfasst der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ein Grundstück, für das Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festgesetzt sind (Gemarkung Süchterscheid, Flur 37, Flurstück Nr. 221). Auch diese Fläche ist in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

Die Flächennutzungsplanänderung, die Begründung hierzu nebst Umweltbericht sowie eine zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde (§ 6 Abs. 5 BauGB) können während der Dienststunden, d.h.

montags bis mittwochs von 08.00Uhr  bis 12.00 Uhr und

                                            14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

donnerstags von                   08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und

                                            14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

sowie freitags von                 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

im Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Frankfurter Straße 97, 53773 Hennef (Rathausneubau, 2. OG, Zi. 2.19 od. 2.22) eingesehen werden.

Die Veröffentlichung und die vorgenannten Unterlagen sind zudem auf der Homepage der Stadt Hennef (Sieg) unter https://www.hennef.de/index.php?id=81 / Auflistung aller rechtskräftigen/abgeschlossenen Bebauungspläne und Satzungen unter „Flächennutzungsplan/ -änderungen“ einsehbar.

Hinweise:

Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:

1.         eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.         eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplans und

3.         nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.

Gemäß § 7 Abs. 6 GO NW kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf von 6 Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

a)        eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b)        die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,

c)         der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

d)        der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

53773 Hennef, den 7.11.2022

Mario Dahm

Bürgermeister

4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hennef (Sieg) – Hospiz Bödingen

Übersichtsplan
Geltungsbereich u. Ausgleichsfläche

Ansprechperson zum Plan

NameTelefonE-Mail
Herr Norbert Schüßler02242 888 386n.schuessler@hennef.de
Frau Gertraud Wittmer02242 888 395g.wittmer@hennef.de

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