Stadtplanung in Hennef

Bebauungsplan in der Öffentlichkeitsbeteiligung

Edgoven, 14. Änderung (Wippenhohner Straße) - Bebauungsplan 01.10 Hennef (Sieg) im Stadtteil Zentrum Ost

Stadt Hennef (Sieg)

Der Bürgermeister

 

Bekanntmachung der Stadt Hennef (Sieg)

 

14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01.10 Hennef (Sieg) – Edgoven, Wippenhohner Straße im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB);

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Ausschuss für Stadtplanung und Wohnen des Rates der Stadt Hennef (Sieg) hat in seiner Sitzung am 03.12.2024   beschlossen, gemäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), die 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01.10 Hennef (Sieg) - Edgoven, Wippenhohner Straße  mit Text und die Begründung hierzu öffentlich auszulegen. Die 14. Änderung des Bebauungsplanes umfasst ein Gebiet im Hennefer Zentralort, südlich der „Bonner Straße“ und westlich der „Wippenhohner Straße“ und ist im beigefügten Übersichtsplan kenntlich gemacht.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Die Öffentliche Auslegung findet in der Zeit vom

16.12.2024 bis 21.01.2025

im Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Frankfurter Str. 97, 53773 Hennef (Rathausneubau, 2. OG, Zimmer 2.58) während der Dienststunden statt, d.h.,

 

montags bis mittwochs von       08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

                                                      14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

donnerstags von                         08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und

                                                      14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

sowie freitags von                       08.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

 

Gleichzeitig werden die in den textlichen Festsetzungen zu diesem Bebauungsplan zitierten DIN- und VDI - Vorschriften, insbesondere die DIN 4109 -Schallschutz im Hochbau-, DIN 18.915 -Vegetationstechnik im Landschaftsbau, Bodenarbeiten-, DIN EN 1998 -Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben und DIN EN 1986-100 -Entwässerungsanlagen für Gebäude- bereitgehalten.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist insbesondere auf elektronischem Weg per E-Mail ( beteiligung.bauleitplanung@hennef.de ), schriftlich auf dem Postweg beim Bürgermeister der Stadt Hennef (Sieg), Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Frankfurter Str. 97, 53773 Hennef oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können.

Die Planunterlagen können zusätzlich im Internet auf der Seite https://www.hennef.de/rathaus-stadtrat/bauleitplanung/ unter der Rubrik „Hier sind Sie gefragt! Beteiligen Sie sich!“ in dem o.a. Zeitraum eingesehen werden.

 

Hinweis zum Datenschutz

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Bauleitplanverfahren und über Ihre Rechte nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte der zugehörigen Information nach Art. 13 DSGVO, die im städtischen Internetangebot unter www.hennef.de/datenschutz zu finden ist. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

 

53773 Hennef, den 04.12.2024

Im Auftrag

G. Wittmer

Geltungsbereich

Übersichtsplan

Ansprechperson zum Plan

NameTelefonE-Mail
Frau Jutta Bootz02242 888 391j.bootz@hennef.de

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