Stadt Hennef (Sieg)
Der Bürgermeister
Bekanntmachung
der Stadt Hennef (Sieg)
Bebauungsplan Nr. 01.28/1 Hennef (Sieg) – Kolpingstraße / Auf dem Sand;
Änderung des Geltungsbereiches sowie
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Ausschuss für Stadtplanung und Wohnen hat in seiner Sitzung am 28.11.2023
gem § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 28.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221), die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 01.28/1 Hennef (Sieg) – Kolpingstraße / Auf dem Sand beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst ein Gebiet im Ortsteil Geistingen, Ecke „Kolpingstraße, Auf dem Sand“ und ist im beigefügten Übersichtsplan kenntlich gemacht.
Darüber hinaus hat der o.a. Ausschuss in dieser Sitzung die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB für den vorgen. Bebauungsplan beschlossen.
Der Bebauungsplanvorentwurf wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom
15.01.2024 bis 29.01.2024
im Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Frankfurter Str. 97, 53773 Hennef (Rathausneubau, 2. OG, Zimmer 2.53) während der Dienststunden, d.h.,
montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
der Öffentlichkeit vorgestellt.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist insbesondere auf elektronischem Weg per E-Mail ( beteiligung.bauleitplanung@hennef.de ), schriftlich auf dem Postweg beim Bürgermeister der Stadt Hennef (Sieg), Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Frankfurter Str. 97, 53773 Hennef oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
Die Planunterlagen können zusätzlich im Internet auf der Seite https://www.hennef.de/index.php?id=81 unter der Rubrik „Hier sind Sie gefragt! Beteiligen Sie sich!“ in dem o.a. Zeitraum eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Plan zu einem späteren Zeitpunkt, dessen Termin rechtzeitig im Internet und im Amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Hennef (Sieg) bekannt gegeben wird, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut für die Dauer eines Monats öffentlich ausliegt.
Hinweis zum Datenschutz
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Bauleitplanverfahren und über Ihre Rechte nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte der zugehörigen Information nach Art. 13 DSGVO, die im städtischen Internetangebot unter www.hennef.de/datenschutz zu finden ist. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
53773 Hennef, den 29.11.2023
Im Auftrag
N. Schüßler
Name | Telefon | |
---|---|---|
Frau Kristina Ballhorn | 02242 888 384 | k.ballhorn@hennef.de |
Herr Norbert Schüßler | 02242 888 386 | n.schuessler@hennef.de |
Frau Gertraud Wittmer | 02242 888 395 | g.wittmer@hennef.de |