Stadtplanung in Hennef

Bebauungsplan in Bearbeitung

Umbau Kreuzung BAB 560/B8/L333/Wingenshof, Bebauungsplan Nr. 01.39 in Hennef

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt bzw. dem Amt für Bauaufsicht und Untere Denkmalbehörde auf.
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Stadt Hennef (Sieg)
Der Bürgermeister

Bekanntmachung
der Stadt Hennef (Sieg)

Bebauungsplan Nr. 01.39 Hennef (Sieg) – Umbau Kreuzung BAB 560 / B 8 / L333 / Wingenshof;
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ausschuss für Stadtgestaltung und Planung des Rates der Stadt Hennef (Sieg) hat in seiner Sitzung am 27.11.2018 beschlossen, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) den Bebauungsplan Nr. 01.39 Hennef (Sieg) - Umbau Kreuzung BAB 560 / B 8 / L 333 / Wingenshof, die Begründung hierzu nebst Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan öffentlich auszulegen. Der Bebauungsplan umfasst den vorgenannten Kreuzungsbereich am Autobahnende der BAB 560 und ist im beigefügten Übersichtsplan kenntlich gemacht. Darüber hinaus umfasst der Geltungsbereich des Bebauungsplans ein Grundstück, für das Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festgesetzt sind (Gemarkung Geistingen, Flur 41, Flurstück Nr. 100). Auch diese Fläche ist in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

 

Die Öffentliche Auslegung findet in der Zeit vom
17.12.2018 bis 17.01.2019
im Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Frankfurter Str. 97, 53773 Hennef (Rathausneubau, 2. OG, Zimmer 2.53) während der Dienststunden statt, d.h.,
montags bis mittwochs von   08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
                                              14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
donnerstags von                    08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
                                              14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
sowie freitags von                  08.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

 

Folgende umweltbezogene Informationen sind darüber hinaus verfügbar und liegen ebenfalls aus:
1. Umweltbezogene Informationen in Fachgutachten:
- Büro für Landschaftsökologie, Weilburg: Artenschutzfachliche Vorprüfung vom 18.05.2017, Thema: Artenschutzbelange, Auswirkungen der Planungen auf Pflanzen- (Biotop- und Habitatstrukturen) und Tierarten (Fledermäuse, Vögel, Amphibien und Reptilien, Schmetterlinge) sowie Maßnahmen und Hinweise zur Vermeidung von Eingriffen (Gehölzrodung außerhalb der Brutzeiten, Festsetzung von älteren Laubgehölzen im Bestand)
- Kramer Schalltechnik GmbH, Sankt Augustin: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 01.39 vom 12.04.2018, Thema: Verkehrslärmimmissionen im Bereich der angrenzenden Bestands-Wohnbebauungen und notwendige Schallschutzmaßnahmen
- Brilon Bondzio Weiser, Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen mbH, Bochum: Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan Nr. 01.39 vom 10.04.2018, Thema: Verkehrsprognose, Nachweis der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes BAB 560 / B 8 / L333 / Wingenshof nach erfolgtem Umbau

2. Im Rahmen des Umweltberichts liegen darüber hinaus für die jeweiligen Schutzgüter folgende Arten von umweltrelevanten Informationen vor:
- Schutzgut Mensch: Lärmbelastung (Straßenverkehr)
- Schutzgut Flora und Fauna: Biotoptypen und Habitatstrukturen / realer Bestand, zu erhaltende Linden am Wegekreuz, Vorbelastungen durch bestehende Nutzungen, Lebensraumpotenzial des Plangebiets für Vögel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien und Schmetterlinge, Zerstörung von Gehölzstrukturen /-be-ständen, Bewertung von Störwirkungen, potenzielle Erhöhung der Barrierewirkung der Verkehrswege, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen
- Schutzgut Boden: geologischer Untergrund, Bodenaufbau, Bewertung der Bodenfunktionen im Untersuchungsgebiet, Vorbelastungen / Altablagerungen, Flächennutzung, Flächenverbrauch durch Verbreiterung von Verkehrsflächen, Geländeangleichungen
- Schutzgut Wasser: Grundwasser, Oberflächenwasser, kein Wasserschutzgebiet betroffen, Versickerungsfähigkeit, Verlust von Versickerungsfläche für Niederschlagswasser
- Schutzgut Klima: Luftströmungen, Lokalklima
- Schutzgut Landschaftsbild: Vorprägung, Planungsauswirkung
- Kultur- und Sachgüter: Wegekreuz an der Straße „Wingenshof", historische Handelsstraße zwischen Köln und Frankfurt
- Wechselwirkungen zwischen Schutzgütern: Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Fauna/Flora und Landschaft hinsichtlich des Verlustes von landschaftsprägenden Gehölzen und der lokalen Beeinträchtigung der Landschaft; Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Boden und Wasser hinsichtlich der Verringerung der Grundwasserneubildung und der Erhöhung des Oberflächenabflusses; Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Klima und Fauna/Flora hinsichtlich der Änderung der klimatischen Standort- und Habitatbedingungen im Nahbereich der verbreiterten Verkehrsfläche für Pflanzen und Tiere
- Weitere umweltrelevante Informationen: Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen (innerhalb und außerhalb des Geltungsbereichs)

3. Darüber hinaus liegen aus den Stellungnahmen von Fachbehörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange oder Bürgern umweltrelevante Informationen zu folgenden Themengebieten vor:
- Stellungnahme des Rhein-Sieg-Kreises, Referat Wirtschaftsförderung und Strategische Kreisentwicklung, vom 04.05.2017, zu Natur- und Landschaftsschutz (Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung), zum Bodenschutz (Beachtung der Bodenschutzklausel, Erfassung von Vermeidung-, Minderungs- und Minimierungsmaßnahmen im Hinblick auf die Beeinträchtigung der Bodenfunktionen, Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung), zur Abfallwirtschaft (Umgang mit Recyclingbaustoffen und im Rahmen der Baumaßnahmen anfallendem Bodenmaterial), zur Schmutz- / Niederschlagswasserbeseitigung (Darstellung der ordnungsgemäßen Entwässerung im weiteren Verfahren) sowie zum vorbeugenden Brandschutz (Information der Feuerwehr Hennef und der Leitstelle des Rhein-Sieg-Kreises über das Bauvorhaben)
- Stellungnahme der Nahverkehr Rheinland GmbH, vom 12.04.2017, zu Belangen des Fußgänger- und Fahrradverkehrs zwischen Geisbach und der Europaallee

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nach Ablauf der Offenlegungsfrist prüft der o.a. Ausschuss die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen und teilt das Ergebnis mit. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Planunterlagen können zusätzlich im Internet auf der Seite https://www.hennef.de/index.php?id=81 unter der Rubrik „Hier sind Sie gefragt! Beteiligen Sie sich!“ in dem o.a. Zeitraum eingesehen werden.

53773 Hennef, den 29.11.2018
Im Auftrag
N. Schüßler

 

 


Ansprechperson zum Plan

NameTelefonE-Mail
Herr Norbert Schüßler02242 888 386n.schuessler@hennef.de
Frau Jutta Bootz02242 888 391j.bootz@hennef.de
Frau Kristina Ballhorn02242 888 384k.ballhorn@hennef.de

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