Stadtplanung in Hennef
Außenbereichssatzung in Bearbeitung
Dondorf AS 09.5 - Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB in Hennef
Alle hier gezeigten Satzungen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt bzw. dem Amt für Bauaufsicht und Untere Denkmalbehörde auf.
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Stadt Hennef (Sieg)
Der Bürgermeister
BEKANNTMACHUNG
der Stadt Hennef (Sieg)
Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) für die Ortslage Hennef (Sieg) - Dondorf;
Aufstellungsbeschluss
Der Ausschuss für Dorfgestaltung und Denkmalschutz hat in seiner Sitzung am 20.11.2018 gem. § 35 Abs. 6 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) die Aufstellung der Außenbereichssatzung AS 09.5 Hennef (Sieg) - Dondorf beschlossen. Die Aufstellung der Außenbereichssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Durch die geplante Satzung wird bestimmt, dass Wohnzwecken dienenden Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 BauGB nicht entgegengehalten werden kann, dass sie einer Darstellung im Flächennutzungsplan der Stadt Hennef (Sieg) als Fläche für die Landwirtschaft oder Wald widersprechen oder die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen. Die Satzung kann auch auf Vorhaben erstreckt werden, die kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben dienen. Bauvorhaben innerhalb der Satzungsgrenze können damit auch zugelassen werden, wenn keine Privilegierung vorliegt. Die baurechtliche Einstufung bleibt weiterhin Außenbereich, Vorhaben werden im Einzelfall geprüft.
Der Geltungsbereich dieser Satzung liegt im Ortsteil Hennef (Sieg) - Dondorf und ist im beigefügten Übersichtsplan kenntlich gemacht.
53773 Hennef, den 12.12.2018
Klaus Pipke
Bürgermeister
Übersichtsbild
Ansprechperson zum Plan
Name | Telefon | E-Mail |
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Frau Jutta Bootz | 02242 888 391 | j.bootz@hennef.de |
Herr Norbert Schüßler | 02242 888 386 | n.schuessler@hennef.de |