Stadt Hennef (Sieg)
Der Bürgermeister
Bekanntmachung
der Stadt Hennef (Sieg)
14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01.10 Hennef (Sieg) – Edgoven, Wippenhohner Straße im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB);
Änderung des Geltungsbereiches
sowie
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Ausschuss für Stadtplanung und Wohnen hat in seiner Sitzung am 31.05.2022 gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 26.04.2022 (BGBl. I S. 674), die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 01.10 Hennef (Sieg) – Edgoven beschlossen.
Der Geltungsbereich der 14. Änderung liegt im Ortsteil Hennef (Sieg) -Edgoven, Ecke Bonner Straße und Wippenhohner Straße und ist im beigefügten Übersichtsplan kenntlich gemacht.
Darüber hinaus hat der o.a. Ausschuss in dieser Sitzung die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB für den vorgen. Bebauungsplan beschlossen.
Der Bebauungsplanvorentwurf wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom
13.06.2022 bis 27.06.2022
im Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Frankfurter Str. 97, 53773 Hennef (Rathausneubau, 2. OG, Zimmer 2.53) während der Dienststunden, d.h.,
montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
der Öffentlichkeit vorgestellt.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist beim Bürgermeister der Stadt Hennef (Sieg), Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Frankfurter Str. 97, 53773 Hennef abgegeben werden, insbesondere schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder auf elektronischem Wege, etwa per E-Mail (beteiligung.bauleitplanung@hennef.de).
Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt und eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB nicht durchgeführt wird.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass der Plan zu einem späteren Zeitpunkt, dessen Termin rechtzeitig im Amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Hennef (Sieg) bekannt gegeben wird, gemäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut für die Dauer eines Monats öffentlich ausliegt.
Die Planunterlagen können zusätzlich im Internet auf der Seite https://www.hennef.de/index.php?id=81 unter der Rubrik „Hier sind Sie gefragt! Beteiligen Sie sich!“ in dem o.a. Zeitraum eingesehen werden.
Hinweis zum Datenschutz
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Bauleitplanverfahren und über Ihre Rechte nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte der zugehörigen Information nach Art. 13 DSGVO, die im städtischen Internetangebot unter www.hennef.de/datenschutz zu finden ist. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
53773 Hennef, den 01.06.2022
Im Auftrag
N. Schüßler
Name | Telefon | |
---|---|---|
Frau Jutta Bootz | 02242 888 391 | j.bootz@hennef.de |