Bekanntmachung
der Stadt Hennef (Sieg)
über ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.06.2 Hennef (Sieg) – Lauthausen, Alte Dorfstraße im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB);
Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch BauGB
Der Ausschuss für Dorfgestaltung und Denkmalschutz des Rates der Stadt Hennef (Sieg) hat in seiner Sitzung am 13.09.2023 beschlossen, gemäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 06.2 Hennef (Sieg) – Lauthausen, Alte Dorfstraße mit Text und die Begründung hierzu öffentlich auszulegen. Der Bebauungsplan umfasst ein Gebiet im Ortsteil Lauthausen im Bereich des östlichen Ortsausgangs, südlich der Straße „Alte Dorfstraße“ und westlich der Straße „Am Bach“ und ist im beigefügten Übersichtsplan kenntlich gemacht.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Die bereits erfolgte Bekanntmachung vom 14.09.2023 ist unvollständig veröffentlicht worden und wird aus diesem Grund hiermit wiederholt.
Die Öffentliche Auslegung findet in der Zeit vom
26.08.2024-24.09.2024
im Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Frankfurter Str. 97, 53773 Hennef (Rathausneubau, 2. OG, Zimmer 2.58) während der Dienststunden statt, d.h.,
montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Gleichzeitig werden die in den textlichen Festsetzungen zu diesem Bebauungsplan zitierten DIN- und VDI - Vorschriften, insbesondere die DIN Norm 4109 -Schallschutz im Hochbau- und die DIN Norm 18005 Schallschutz im Städtebau- zur Einsicht bereit gehalten.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist insbesondere auf elektronischem Weg per E-Mail ( beteiligung.bauleitplanung@hennef.de ), schriftlich auf dem Postweg beim Bürgermeister der Stadt Hennef (Sieg), Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Frankfurter Str. 97, 53773 Hennef oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können.
Die Planunterlagen können zusätzlich im Internet auf der Seite https://www.hennef.de/index.php?id=81 unter der Rubrik „Hier sind Sie gefragt! Beteiligen Sie sich!“ in dem o.a. Zeitraum eingesehen werden.
Hinweis zum Datenschutz
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Bauleitplanverfahren und über Ihre Rechte nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte der zugehörigen Information nach Art. 13 DSGVO, die im städtischen Internetangebot unter www.hennef.de/datenschutz zu finden ist. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
53773 Hennef, den 19.08.2024
Im Auftrag
N. Schüßler
Name | Telefon | |
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Herr Norbert Schüßler | 02242 888 386 | n.schuessler@hennef.de |
Frau Kristina Ballhorn | 02242 888 384 | k.ballhorn@hennef.de |