Stadtplanung in Hennef
Bebauungsplan in Bearbeitung
Frankfurter Straße/Lindenstraße/Mozartstraße, Bebauungsplan Nr. 01.65 Hennef (Sieg) im Stadtteil Zentrum West
Stadt Hennef (Sieg)
Der Bürgermeister
BEKANNTMACHUNG
der Stadt Hennef (Sieg)
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.01.65 Hennef (Sieg) - Frankfurter Straße/Lindenstraße/Mozartstraße im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB);
Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Ausschuss für Stadtplanung und Wohnen des Rates der Stadt Hennef (Sieg) hat in seiner Sitzung am 14.02.2023 gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 04.01.2023 (BGBl. I Nr. 6), die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.01.65 Hennef (Sieg) - Frankfurter Straße/Lindenstraße/Mozartstraße im beschleunigten Verfahren beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplans umfasst ein Gebiet zwischen Frankfurter Straße im Norden, Lindenstraße im Osten und Mozartstraße im Süden im Stadtzentrum von Hennef und ist im beigefügten Übersichtsplan kenntlich gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB nicht durchgeführt wird.
Darüber hinaus hat o.g. Ausschuss in seiner Sitzung am 14.02.2023 die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB für den vorgen. Bebauungsplan beschlossen.
Der Bebauungsplanvorentwurf wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom
06.03.2023 bis 20.03.2023
im Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Frankfurter Str. 97, 53773 Hennef (Rathausneubau, 2. OG, Zimmer 2.53) während der Dienststunden, d.h.,
montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
der Öffentlichkeit vorgestellt.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist beim Bürgermeister der Stadt Hennef (Sieg), Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Frankfurter Str. 97, 53773 Hennef abgegeben werden, insbesondere schriftlich, mündlich zur Niederschrift (persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung unter den o.a. Telefonnummern) oder auf elektronischem Wege, etwa per E-Mail (beteiligung.bauleitplanung@hennef.de).
Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt und eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB nicht durchgeführt wird.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass der Plan zu einem späteren Zeitpunkt, dessen Termin rechtzeitig im Amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Hennef (Sieg) bekannt gegeben wird, gemäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut für die Dauer eines Monats öffentlich ausliegt.
Die Planunterlagen können zusätzlich im Internet auf der Seite https://www.hennef.de/index.php?id=81 unter der Rubrik „Hier sind Sie gefragt! Beteiligen Sie sich!“ in dem o.a. Zeitraum eingesehen werden.
Hinweis zum Datenschutz
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Bauleitplanverfahren und über Ihre Rechte nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte der zugehörigen Information nach Art. 13 DSGVO, die im städtischen Internetangebot unter www.hennef.de/datenschutz zu finden ist. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
53773 Hennef, den 23.02.2023
Mario Dahm
Bürgermeister
Geltungsbereich Vorentwurf
Ansprechperson zum Plan
Name | Telefon | E-Mail |
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Frau Kristina Ballhorn | 02242 888 384 | k.ballhorn@hennef.de |
Herr Norbert Schüßler | 02242 888 386 | n.schuessler@hennef.de |