Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt bzw. dem Amt für Bauaufsicht und Untere Denkmalbehörde auf.
Satzung der Stadt Hennef (Sieg) über besondere Anforderungen an die Gestaltung der baulichen Anlagen, der Werbeanlagen und der Verkehrsflächen im Bereich Innenstadt (Gestaltungs- und Werbesatzung Innenstadt Hennef (Sieg))
Stadt Hennef (Sieg)
Der Bürgermeister
Bekanntmachung
der Stadt Hennef (Sieg)
1. Änderung der Gestaltungs- und Werbesatzung für die Hennefer Innenstadt gemäß § 89 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018);
Öffentliche Auslegung
Der Ausschuss für Stadtplanung und Wohnen des Rates der Stadt Hennef (Sieg) hat in seiner Sitzung am 18.06.2024 dem vorgestellten Entwurf zur 1. Änderung der Gestaltungs- und Werbesatzung für die Hennefer Innenstadt zugestimmt.
Die Öffentlichkeit, die Werbegemeinschaft sowie der Stadtmarketingverein werden im Rahmen einer öffentlichen Auslegung über die Änderungen informiert.
Die Gestaltungs- und Werbesatzung soll dazu dienen, das Stadtbild der Hennefer Innenstadt zu verbessern. Die Festsetzungen dieser Satzung streben einen Ausgleich an zwischen den berechtigten Interessen der Werbenden einerseits und andererseits dem Anspruch der Allgemeinheit zur Nutzbarkeit des öffentlichen Raumes und auf die Sicherung städtebaulicher Qualitäten und verträglicher Nachbarschaften.
Die Satzung gilt für die Hennefer Innenstadt. Die Grenzen des Geltungsbereiches sind in einer Karte dargestellt und als Anlage beigefügt.
Die Öffentliche Auslegung findet in der Zeit vom
05.08.2024 bis 09.09.2024
im Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Frankfurter Str. 97, 53773 Hennef (Rathausneubau, 2. OG, Zimmer 2.58) während der Dienststunden statt, d.h.,
montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Stellungnahmen zur 1. Änderung der Gestaltungs- und Werbesatzung für die Hennefer Innenstadt können während der Auslegungsfrist insbesondere auf elektronischem Weg per E-Mail ( beteiligung.bauleitplanung@hennef.de ), schriftlich auf dem Postweg beim Bürgermeister der Stadt Hennef (Sieg), Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Frankfurter Str. 97, 53773 Hennef oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können.
Die Unterlagen können zusätzlich im Internet auf der Seite https://www.hennef.de/index.php?id=81 unter der Rubrik „Hier sind Sie gefragt! Beteiligen Sie sich!“ in dem o.a. Zeitraum eingesehen werden.
Hinweis zum Datenschutz
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Bauleitplanverfahren und über Ihre Rechte nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte der zugehörigen Information nach Art. 13 DSGVO, die im städtischen Internetangebot unter www.hennef.de/datenschutz zu finden ist. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
53773 Hennef, den 20.06.2024
Im Auftrag
N. Schüßler
Name | Telefon | |
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Frau Kristina Ballhorn | 02242 888 384 | k.ballhorn@hennef.de |
Herr Norbert Schüßler | 02242 888 386 | n.schuessler@hennef.de |