Stadt Hennef (Sieg)
Der Bürgermeister
Bekanntmachung
der Stadt Hennef (Sieg)
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13.5 Hennef (Sieg) - Söven, Am Frohnhof im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB); Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Ausschuss für Dorfgestaltung und Denkmalschutz des Rates der Stadt Hennef (Sieg) hat in seiner Sitzung am 26.11.2024 gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13.5 Hennef (Sieg) – Söven, Am Frohnhof im beschleunigten Verfahren beschlossen. Die 1. Änderung des Bebauungsplans umfasst ein Gebiet im Ortsteil Söven an der Straße „Am Frohnhof“ und ist im beigefügten Übersichtsplan kenntlich gemacht.
Außerdem hat der Ausschuss für Dorfgestaltung und Denkmalschutz des Rates der Stadt Hennef (Sieg) in seiner Sitzung am 26.11.2024 die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB für den vorgen. Bebauungsplan beschlossen.
Der Änderungsvorentwurf wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 16.12.2024 bis 21.01.2025 im Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Frankfurter Str. 97, 53773 Hennef (Rathausneubau, 2. OG, Zimmer 2.58) während der Dienststunden, d.h.,
montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
der Öffentlichkeit vorgestellt.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist insbesondere auf elektronischem Weg per E-Mail ( beteiligung.bauleitplanung@hennef.de ), schriftlich auf dem Postweg beim Bürgermeister der Stadt Hennef (Sieg), Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Frankfurter Str. 97, 53773 Hennef oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt und eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB nicht durchgeführt wird.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass der Plan zu einem späteren Zeitpunkt, dessen Termin rechtzeitig im Internet und im Amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Hennef (Sieg) bekannt gegeben wird, gemäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut für die Dauer eines Monats öffentlich ausliegt.
Die Planunterlagen können zusätzlich im Internet auf der Seite https://www.hennef.de/rathaus-stadtrat/bauleitplanung/
unter der Rubrik „Hier sind Sie gefragt! Beteiligen Sie sich!“ in dem o.a. Zeitraum eingesehen werden.
Hinweis zum Datenschutz
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Bauleitplanverfahren und über Ihre Rechte nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte der zugehörigen Information nach Art. 13 DSGVO, die im städtischen Internetangebot unter www.hennef.de/datenschutz zu finden ist. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
53773 Hennef, den 27.11.2024
Mario Dahm
Bürgermeister
Name | Telefon | |
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Herr Norbert Schüßler | 02242 888 386 | n.schuessler@hennef.de |
Herr Tilman Trauschke | 02242 888 587 | tilman.trauschke@hennef.de |