Stadtplanung in Hennef

Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan

2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hennef (Sieg), Stadt Blankenberg, Kultur- und Heimathaus / Feuerwehr in Hennef

Alle hier gezeigten Flächennutzungsplanänderungen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt  auf.
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Stadt Hennef (Sieg)

Der Bürgermeister

B E K A N N T M A C H U N G

der Stadt Hennef (Sieg)

Wirksamwerden der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hennef (Sieg);

Hennef (Sieg) – Stadt Blankenberg, Kultur- und Heimathaus / Feuerwehr

Die Bezirksregierung Köln hat mit Verfügung vom 26.10.2021, Az. 35.2.11-84-52/21 die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hennef (Sieg) genehmigt. Die Genehmigung hat folgenden Wortlaut:

Genehmigung

Gemäß § 6 des Baugesetzbuches (BauGB) genehmige ich die vom Rat der Stadt Hennef (Sieg) am 04.10.2021 beschlossene 2. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Im Auftrag

gez. Frings

 

Der Rat der Stadt Hennef (Sieg) hat in seiner Sitzung am 04.10.2021 die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung hierzu nebst Umweltbericht beschlossen. Der Beschluss über diese Änderung des Flächennutzungsplans wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wird die 2. Änderung des Flächennutzungsplans Hennef (Sieg) - Stadt Blankenberg, Kultur- und Heimathaus / Feuerwehr mit dieser Bekanntmachung wirksam.

Die 2. Änderung umfasst ein Gebiet am südöstlichen Ortsausgang von Stadt Blankenberg, südlich der „Eitorfer Straße“ und ist im beigefügten Übersichtsplan kenntlich gemacht.

Die Flächennutzungsplanänderung, die Begründung hierzu nebst Umweltbericht sowie eine zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde (§ 6 Abs. 5 BauGB) können während der Dienststunden, d.h.

montags bis mittwochs von 08.00Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

im Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Frankfurter Straße 97, 53773 Hennef (Rathausneubau, 2. OG, Zi. 2.20) von jedermann eingesehen werden. Wegen der pandemiebedingten Zugangsbeschränkungen wird jedoch darum gebeten, das Rathaus nur mit einem vorher vereinbarten Termin zu besuchen. Unter den Telefonnummern 02242-888384 oder 02242-888386 können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger gerne für ihren Besuch anmelden.

Die Veröffentlichung und die vorgen. Unterlagen sind zudem auf der Homepage der Stadt Hennef (Sieg) unter https://www.hennef.de/index.php?id=81 / Auflistung aller rechtskräftigen/abgeschlossenen Bebauungspläne und Satzungen unter „Flächennutzungsplan/ -änderungen“ einsehbar.

Hinweise:

Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:

1.         eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.         eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplans und

3.         nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.

Gemäß § 7 Abs. 6 GO NW kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

a)        eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b)        die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,

c)         der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

d)        der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

53773 Hennef, den 17.11.2021

Mario Dahm

Bürgermeister

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson zum Plan

NameTelefonE-Mail
Frau Kristina Ballhorn02242 888 384k.ballhorn@hennef.de
Herr Norbert Schüßler02242 888 386n.schuessler@hennef.de

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