Der Flächennutzungsplan wird flächendeckend für das gesamte Stadtgebiet nach den Vorschriften des Baugesetzbuches aufgestellt, um als vorbereitender Bauleitplan die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung festzulegen. Aus dem Flächennutzungsplan sind die im Stadtgebiet aufzustellenden Bebauungspläne zu entwickeln.
Aufgrund der zwischenzeitlich erheblich geänderten Rahmenbedingungen war der bisherige Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1992 nicht mehr in der Lage, als Gesamtkonzeption für die zukünftige städtebauliche Entwicklung zu fungieren. Insbesondere aus der Bevölkerungs- und Gewerbeentwicklung ergaben sich entscheidende Veränderungen.
2010 hat der Rat der Stadt Hennef beschlossen, den Flächennutzungsplan neu aufzustellen, um eine für die Zukunft verlässliche Planungsgrundlage zu haben. Dabei hat die Stadt gemeinsam mit vielen Fachleuten genaue Analysen der wichtigsten Aspekte der Stadtentwicklung in so genannten "Fachbeiträgen" geleistet. Diese Unterlagen finden sich unter der Rubrik „Weitere Daten/Anhang“ zum Herunterladen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf fand in der Zeit vom 03.12.2012 bis 21.03.2013 statt. Zusätzlich wurde der Vorentwurf in den einzelnen Planungsräumen jeweils der Öffentlichkeit vorgestellt und diskutiert. In den Sitzungen des Ausschusses für Dorfgestaltung und Denkmalschutz am 24.02.2016 sowie des Ausschusses für Stadtgestaltung und Planung am 10.03.2016 wurde dann der Entwurf beraten und beschlossen. Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 09.05. bis 08.07.2016. Aufgrund einiger Änderungen in der Planzeichnung wurde der Flächennutzungsplan in der Zeit vom 07.08. bis 08.09.2017 erneut eingeschränkt ausgelegt.
Der Rat der Stadt Hennef hat am 19. März 2018 den Flächennutzungsplan beschlossen.
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Stadt Hennef (Sieg)
Der Bürgermeister
B E K A N N T M A C H U N G
der Stadt Hennef (Sieg)
Inkrafttreten der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hennef (Sieg)
Die vom Rat der Stadt Hennef (Sieg) am 19.03.2018 beschlossene Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Hennef (Sieg) wurde mit Verfügung vom 17.07.2018, Az. 35.2.11-84-36/18 von der Bezirksregierung Köln gem. § 6 des Baugesetzbuchs (BauGB) genehmigt. Die Genehmigung hat folgenden Wortlaut:
Genehmigung
Gemäß § 6 des Baugesetzbuches (BauGB) genehmige ich die vom Rat der Stadt Hennef am 19.03.2018 beschlossene Neuaufstellung des Flächennutzungsplans.
Der folgend genau bezeichnete räumliche Teil des Flächennutzungsplans ist gemäß § 6 Abs. 3 BauGB von der Genehmigung ausgenommen:
Der vom Naturschutzgebiet „Siegaue“ (festgesetzt durch den Landschaftsplan Nr. 9 „Hennef – Uckerather Hochfläche“) überlagerte Teil der Sonderbaufläche „Wochenendplatz“ im Ortsteil Lauthausen.
Dabei handelt es sich konkret um den schmalen nördlichen Randstreifen der Sonderbaufläche „Wochenendplatz“ zwischen der Böschung und der südlichen Grenze des Naturschutzgebiets.
Der von der Genehmigung ausgenommene räumliche Teil ist in der Planzeichnung kenntlich zu machen.
Im Auftrag
gez. Kunstmann
Der ausgenommene Teilbereich ist unter dem Punkt "Flächennutzungsplan / FNP NEU - Bekanntmachung Inkrafttreten II" dargestellt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gem. § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplans umfasst das gesamte Stadtgebiet und ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Mit dieser Bekanntmachung wird die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Hennef (Sieg) wirksam.
Der Flächennutzungsplan, die Begründung hierzu nebst Umweltbericht sowie eine zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde und die Genehmigung können während der Dienststunden, d.h.
montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
im Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Frankfurter Straße 97, 53773 Hennef (Rathausneubau, 2. OG, Zi. 2.59 und 2.63) von jedermann eingesehen werden.
Hinweise:
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort be-zeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungs-plans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt ent-sprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.
Gemäß § 7 Abs. 6 GO NW kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeige-verfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennut-zungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und da-bei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
53773 Hennef, den 17.09.2018
Klaus Pipke
Bürgermeister
Name | Telefon | |
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Herr Norbert Schüßler | 02242 888 386 | n.schuessler@hennef.de |
Frau Jutta Bootz | 02242 888 391 | j.bootz@hennef.de |
Frau Kristina Ballhorn | 02242 888 384 | k.ballhorn@hennef.de |