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Stadtplanung in Herford

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Digitalisierungsgrundlage: ABK
Bebauungsplan
8.51, Änderung 2.21 Heidestraße

Das Bebauungsplanverfahren beinhaltet die Änderung der Gewerbegebietsdarstellung zum Mischgebiet zur Stärkung der Wohnnutzung sowie der Ermöglichung von sozialen und gesundheitlichen Einrichtungen. Die Aufstellung der Bebauungsplanänderung Nr. 2.21 erfolgt gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren, wobei auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB verzichtet wird.

Der Geltungsbereich der Änderung liegt im Westen der Hansestadt Herford, südlich der Engerstraße und umfasst einen Bereich an der Heidestraße.

Ansprechperson

  • Stadtplanung Herford, Telefon:  , E-Mail: stadtplanung@herford.de

Verfahrensschritte

  • 18.03.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 21.10.2021 - 22.11.2021, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
  • 17.03.2022 - 22.04.2022, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 15.06.2022, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 29.06.2022, Bekanntmachung Satzungsbeschluss und Inkrafttreten
  • 29.06.2022, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge