Das Bebauungsplanverfahren beinhaltet die Änderung der Gewerbegebietsdarstellung zum Mischgebiet zur Stärkung der Wohnnutzung sowie der Ermöglichung von sozialen und gesundheitlichen Einrichtungen. Die Aufstellung der Bebauungsplanänderung Nr. 2.21 erfolgt gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren, wobei auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB verzichtet wird.
Der Geltungsbereich der Änderung liegt im Westen der Hansestadt Herford, südlich der Engerstraße und umfasst einen Bereich an der Heidestraße.