Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich etwa einen Kilometer südöstlich der Herforder Innenstadt und umfasst die Flurstücke 801, 562, 563 und 146, Gemarkung Herford, Flur 81.
Ziel des Bebauungsplans Nr. 6.81 „Lebensmittelmarkt Ahmser Straße“ ist die planungsrechtliche Sicherung einer wohnortnahen Versorgungsfunktion durch die Festsetzung eines sonstigen Sondergebiets gem. § 11 Abs. 3 BauNVO ohne jedoch städtebaulich negative Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche auszulösen.
Der Bebauungsplan Nr. 6.24 „Ahmser Strasse/ Lockhauser Strasse“ wird im Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 6.81 „Lebensmittelmarkt Ahmser Straße“ überplant und nach Rechtskraft des neuen Planes aufgehoben.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6.81 „Lebensmittelmarkt Ahmser Straße“ und die Flächennutzungsplanänderung Nr.1.20 „Lebensmittelmarkt Ahmser Straße werden im Parallelverfahren durchgeführt.