Der derzeit rechtskräftige Bebauungsplan setzt für die Grundstücke bislang die Art der baulichen Nutzung als Gewerbegebiet fest. Über die Jahre haben sich dort Wohnbebauungen angesiedelt, welche jedoch in einem Gewerbegebiet planungsrechtlich nicht zulässig sind. Ziel der Bebauungsplanänderung Nr. 3.21 ist die planungsrechtliche Sicherung der bestehenden Wohngebäude durch die Ausweisung von Allgemeinen Wohngebieten bzw. Mischgebieten.
Der Bebauungsplan Nr. 8.45a „Haberland“ wird im Änderungsbereich Nr. 3.21 überplant und nach Rechtskraft des neuen Planes aufgehoben.