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Stadtplanung in Herford

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Digitalisierungsgrundlage: ALKIS
Bebauungsplan
7.70 Photovoltaikanlage/Tilkerbrink

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7.70 hat zum Entwurfsbeschluss eine Größe von 3,5 ha und liegt südöstlich des Gewerbegebiets Diebrock. Der Planbereich umfasst einen Teil des Flurstücks 17 in der Gemarkung Diebrock der Flur 14. Ziel des Verfahrens ist die Sicherung der Fläche als Sondergebiet für die Errichtung einer Photovoltaikanlage. Für das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung (Artenschutzbeitrag) durchgeführt und gemäß 2a BauGB ein Umweltbericht erstellt. Es ergibt sich laut  Eingriffsbilanzierung ein Kompensationsbedarf in Höhe von 12.907 ökologischen Wertigkeiten. Der Ausgleich erfolgt auf einer städtischen Fläche in Falkendiek, Flur 3, Flurstück 364 und umfasst 3.224 m².

Ansprechperson

  • Stadtplanung Herford, Telefon:  , E-Mail: stadtplanung@herford.de
  • Frau Eda Özer, Telefon: 05221 189 488, E-Mail: Eda.Oezer@Herford.de

Verfahrensschritte

  • 02.06.2022, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 21.09.2022, Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB
  • 28.09.2022 - 28.10.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
  • 15.12.2022 - 25.01.2023, Bekanntmachung Offenlage gem. § 3 (2) BauGB
  • 28.04.2023, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 06.09.2023, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Parallelverfahren

Anhänge