Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7.70 hat zum Entwurfsbeschluss eine Größe von 3,5 ha und liegt südöstlich des Gewerbegebiets Diebrock. Der Planbereich umfasst einen Teil des Flurstücks 17 in der Gemarkung Diebrock der Flur 14. Ziel des Verfahrens ist die Sicherung der Fläche als Sondergebiet für die Errichtung einer Photovoltaikanlage. Für das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung (Artenschutzbeitrag) durchgeführt und gemäß 2a BauGB ein Umweltbericht erstellt. Es ergibt sich laut Eingriffsbilanzierung ein Kompensationsbedarf in Höhe von 12.907 ökologischen Wertigkeiten. Der Ausgleich erfolgt auf einer städtischen Fläche in Falkendiek, Flur 3, Flurstück 364 und umfasst 3.224 m².