Der Änderungsbereich der Flächennutzungsplanänderung Nr. 2.22 hat zum Entwurfsbeschluss eine Größe von 3,5 ha und liegt südöstlich des Gewerbegebiets Diebrock. Der Planbereich umfasst einen Teil des Flurstücks 17 in der Gemarkung Diebrock der Flur 14. Planungsziel ist die Änderung einer im rechtsgültigen Flächennutzungsplan dargestellten Fläche für die Forstwirtschaft in eine Versorgungsfläche für Anlagen für Erneuerbare Energien (EE). Für die Teiländerung der Flächennutzungsplanes wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung (Artenschutzbeitrag) durchgeführt und gemäß § 2a BauGB ein Umweltbericht erstellt. Es ergibt sich laut Eingriffsbilanzierung ein Kompensationsbedarf in Höhe von 12.907 ökologischen Wertigkeiten. Der Ausgleich erfolgt auf einer städtischen Fläche in Falkendiek, Flur 3, Flurstück 364 und umfasst 3.224 m².