Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5.27 „Karlstraße/Hermannstraße“ umfasst den bereits bebauten Bereich zwischen der Hermannstraße im Norden und der Bahnlinie im Süden an der Karlstraße sowie der Elverdisser Straße im Osten und der Friedhofstraße im Westen. Die Abgrenzung des Bebauungsplanes Nr. 5.27 „Karlstraße/Hermannstraße“ erfolgt dabei in der Weise, dass der ganze Quartiersabschnitt zwischen den begrenzenden Verkehrsflächen Bestandteil ist.
Die Bebauungsplanaufstellung dient der Ordnung der Straßenerschließung und Überprüfung der Inhalte der bestehenden Bebauungspläne. Die bisherigen baulichen Festsetzungen werden an das aktuelle Planungsrecht angepasst.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung zur Revitalisierung von Innenstadtflächen aufgestellt. Von einer Umweltprüfung, der Erstellung eines Umweltberichts und der Information über die verfügbaren umweltbezogenen Informationen wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.