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Digitalisierungsgrundlage: ALKIS
Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplanänderung 2.22 Photovoltaikanlage/Tilkerbrink

Der Änderungsbereich der Flächennutzungsplanänderung Nr. 2.22 hat zum Entwurfsbeschluss eine Größe von 3,5 ha und liegt südöstlich des Gewerbegebiets Diebrock. Der Planbereich umfasst einen Teil des Flurstücks 17 in der Gemarkung Diebrock der Flur 14. Planungsziel ist die Änderung einer im rechtsgültigen Flächennutzungsplan dargestellten Fläche für die Forstwirtschaft in eine Versorgungsfläche für Anlagen für Erneuerbare Energien (EE). Für die Teiländerung der Flächennutzungsplanes wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung (Artenschutzbeitrag) durchgeführt und gemäß § 2a BauGB ein Umweltbericht erstellt. Es ergibt sich laut Eingriffsbilanzierung ein Kompensationsbedarf in Höhe von 12.907 ökologischen Wertigkeiten. Der Ausgleich erfolgt auf einer städtischen Fläche in Falkendiek, Flur 3, Flurstück 364 und umfasst 3.224 m².

 

Ansprechperson

  • Frau Eda Özer, Telefon: 05221 189 488, E-Mail: Eda.Oezer@Herford.de
  • Frau Elmas Aydin, Telefon: 05221/189-499, E-Mail: elmas.aydin@herford.de
  • Stadtplanung Herford, Telefon:  , E-Mail: stadtplanung@herford.de

Verfahrensschritte

  • 02.06.2022, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 21.09.2022, Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB
  • 28.09.2022 - 28.10.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
  • 15.12.2022 - 25.01.2023, Bekanntmachung Offenlage gem. § 3 (2) BauGB
  • 28.04.2023, Feststellungsbeschluss
  • 16.08.2023, Wirksamkeit gem. § 6 (5) BauGB

Parallelverfahren

Anhänge