Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 11.41 „Waterfuhr neu“ (ehemals Änderung Nr. 1.22 des Bebauungsplanes Nr. 11.8 „Waterfuhr“) liegt in der Gemarkung Herford, südöstlich des Innenstadtbezirks der Hansestadt Herford und wird von der „Salzufler Straße (L712)“ und der Bahnlinie „Herford - Altenbeken“ begrenzt. Planungsziel ist durch die Anpassung an das aktuelle Planungsrecht und die tatsächliche Nutzungsstruktur die zukünftige Entwicklung planungsrechtlich zu sichern. Für die Bebauungsplanänderung wird gemäß § 2a BauGB ein Umweltbericht erstellt.