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STADTPLANUNG


Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

120 Holper Heide 1. Änderung im Stadtbezirk Herne-Mitte

Bei Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 120 war der Bereich Nordstraße 25 - 33 noch geprägt von einer annähernd gleichwertigen Nutzung durch Wohnen und Gewerbe (Getränkemarkt, Versicherung, Gaststätte, Supermarkt). Bestand und Entwicklung der Betriebe sollten gesichert werden. Nach Aufgabe aller dieser Nutzungen besteht derzeit neben Wohnen nur noch ein Hausmeisterservice. Im Oktober 2010 hat die Eigentümerin des Grundstücks Nordstraße 31/33 eine Bauvoranfrage auf Errichtung von drei Doppelhäusern auf der Fläche des ehemaligen Supermarktes bzw. Parkplatzes gestellt, die negativ beschieden wurde, da der Bebauungsplan auf dem ehemaligen Parkplatz keine überbaubare Grundstücksfläche festsetzt. Da die Stadt Herne im Zuge des Wohnbauland-Entwicklungsflächen-Programms (WEP) je-doch bestrebt ist, Wohnbaugrundstücke zu entwickeln, wurde dieser Bereich als Fläche Herne-Mitte 5c / Nordstraße“ in das WEP aufgenommen. Die angrenzenden Grundstücke Nordstraße 25 - 29 werden mit in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen, um das Planungsrecht den vorhandenen Gegebenheiten anzupassen. Somit soll anstatt Mischgebiet ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden.


BP 120 1Aenderung Uebersicht

Übersichtsplan
BP 120 1Aenderung Uebersicht

Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Herr Peter Muhss 0 23 23 16 30 01 peter.Muhss@herne.de