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STADTPLANUNG


Bebauungsplan in Bearbeitung

266 Am Hauptfriedhof Nord im Stadtbezirk Herne-Mitte, Sodingen

Planungsanlass ist die Absicht, Teilflächen einer ehemaligen Gärtnerei im Bereich Am Hauptfriedhof / Wiescherstraße einer wohnbaulichen Nutzung zuzuführen. Die Flächen befinden sich teilweise im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 69 − Feldstraße −, der hier „Fläche für die Landwirtschaft“ festsetzt. Diese Festsetzung steht der beabsichtigten Entwicklung von Wohnbauflächen entgegen, sodass eine Änderung des bestehenden Planungsrechts erforderlich ist. Die Flächen nördlich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 69 – Feldstraße – befinden sich im Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch. Die Flächen sollen dauerhaft als Freiflächen gesichert werden.

Der Bebauungsplan Nr. 266 – Am Hauptfriedhof Nord – wird aufgestellt mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur wohnbaulichen Nachnutzung von Teilflächen der ehemaligen Gärtnerei im Bereich Am Hauptfriedhof / Wiescherstraße zu schaffen. Der aufzustellende Bebauungsplan zielt zudem darauf ab, die Grenzen zwischen Siedlungs- und Landschaftsraum klarstellend zu definieren. Durch den aufzustellenden Bebauungsplan werden Teilbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 69 − Feldstraße − und Nr. 8/2 - Hölkeskampring – (Blatt 2) überplant.

Im Wesentlichen setzt der Bebauungsplan auf Teilflächen der ehemaligen Gärtnerei sowie im Bereich eines bereits bestehenden Wohngebäudes ein „Reines Wohngebiet“ gemäß § 3 BauNVO fest. Die bestehenden Straßen werden als „Öffentliche Verkehrsfläche“ festgesetzt. Zur Sicherung der Freiflächen werden private Grünflächen und Flächen für die Landwirtschaft festgesetzt.


Geltungsbereich zur Offenlage

Übersichtsplan

Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Herr Fabian Lüken 0 23 23 16 30 08 fabian.lueken@herne.de