Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
229 Castroper Straße im Stadtbezirk Sodingen
Das Plangebiet wird im Norden von der Castroper Straße begrenzt, im Osten von der bestehenden Wohnbebauung Castroper Straße 144 a und b sowie im Süden und Westen von der Grenze zum Landschaftsschutzgebiet.
Der Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung hat ein Programm zur Entwicklung von Wohnbaulandflächen (WEP) erarbeitet und den politischen Gremien der Stadt Herne vorgestellt. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 5. April wurde dieses Entwicklungsprogramm in seinen Grundzügen beschlossen. Eine dieser Entwicklungsflächen trägt die Bezeichnung „Sodingen 5 / An der Linde – Castroper Straße“. Dieser Bereich liegt größtenteils im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 Baugesetzbuch. Eine Teilfläche ist dem Außenbereich im Sinne von § 35 Baugesetzbuch zuzuordnen.
Derzeit wird die Fläche im Wesentlichen durch eine Gärtnerei und durch Landwirtschaft genutzt. Die landwirtschaftlich genutzten Flächen sind im Eigentum der Stadt Herne. Im Rahmen des „Integrierten Gesamtkonzepts Herne-Sodingen“ von 1996 wurde dieser Bereich erstmalig als Wohnbaulandpotential präsentiert und im Zuge der Flächennutzungsplanung als Wohnbaufläche dargestellt. Dem sollte sich nach Südwesten ein Freiraum anschließen, der mittlerweile als Landschaftsschutzgebiet gesichert ist. Die Darstellung als Wohnbaufläche wurde in den 2010 beschlossenen „Regionalen Flächennutzungsplan“ übertragen.
Derzeit bestehen Bestrebungen des Eigentümers des Gärtnereigeländes, die im unbeplanten Innenbereich liegende Teilfläche einer Wohnbebauung mit Eigenheimen zuzuführen. Vor dem Hintergrund einer angedachten verkehrlichen Anbindung der Erweiterungsfläche der Straßenbahn Herne - Castrop-Rauxel GmbH (HCR) im Bereich An der Linde an die Castroper Straße, die östlich des Gärtnereigeländes geführt werden soll, besteht städtebaulicher Handlungsbedarf. Eine eigenständige bauliche Entwicklung auf dem Gärtnereigelände könnte dazu führen, dass eine Zufahrt zur HCR aus Gründen des Lärmschutzes bzw. erforderlicher Abstandsflächen verhindert wird.
BP 229 Geltungsbereich
BP 229 Geltungsbereich
Ansprechperson zum Plan
Name |
Telefon |
E-Mail |
Frau Maike Sammetinger |
0 23 23 16 30 16 |
maike.sammetinger@herne.de |