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STADTPLANUNG


Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

273 Kita Barbarastraße im Stadtbezirk Eickel

Der Gesetzgeber hat den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter dreijährige Kinder festgeschrieben. Der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie hat zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung die „Gesamtstädtische Strategieplanung der Herner Kindertageseinrichtungen 2018 - 2021“ erarbeitet. Hier steht die Entwicklung der Kinderzahlen als zentrale Komponente der Bedarfsplanung im Fokus. Die Planungen werden kontinuierlich der demografischen Entwicklung angepasst.

Aktuell besteht im Stadtbezirk Eickel ein über das Angebot der bestehenden städtischen Kindertageseinrichtung (Kita) an der Hofstraße hinausgehender hoher Betreuungsbedarf. Mit einem weiteren Anstieg des Bedarfs an Ü3-Plätzen ist insbesondere zu rechnen. Gesamtstädtisch hat die Nachfrage an Kindertagesbetreuung den Höchststand erreicht. Die Planungen werden kontinuierlich der demografischen Entwicklung angepasst. Um den Rechtsanspruch an die bedarfsgerechte Kindertagesbetreuung zu erfüllen, hat der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie einen Kita-Neubau avisiert. Für die Errichtung des Kita-Neubaus kommt das im Kapitel A genannte, unmittelbar nordöstlich an den Sportplatz „Stratmanns Hof“ angrenzende städtische Flurstück an der Barbarastraße in Betracht. Ein anderer potentieller Standort nördlich der Barbarastraße für die neue Kita war zuvor wegen notwendiger Baumfällungen abgelehnt worden.

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat am 14.01.2021 beschlossen, auf dem Grundstück an der Barbarastraße einen Kita-Neubau zu errichten. Geplant ist ein zweigeschossiges Gebäude, das eine sechsgruppige Kindertageseinrichtung mit bis zu 110 Betreuungsplätzen aufnehmen kann. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung des Kita-Neubaus zu schaffen, ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 273 erforderlich.

Das in Rede stehende Grundstück, das Deckungsgleich mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans ist, wird als „Gemeinbedarfsfläche für soziale Zwecke, hier: Kindertagesstätte“ festgesetzt. Darüber hinaus wird der Bebauungsplan das zulässige Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen sowie Pflanz und -sonstige Maßnahmen im Hinblick auf eine klimawandelangepasste Bebauung des Grundstücks festsetzen.

BP 273 Geltungsbereich

Übersichtsplan

Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Herr Thomas Lökenhoff 0 23 23 16 30 09 thomas.loekenhoff@herne.de
Herr Jörn Leckscheid 0 23 23 16 32 88 joern.leckscheid@herne.de