Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
269 Marienhospital im Stadtbezirk Herne-Mitte
Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung des geplanten Parkhauses und der mittel- bis langfristig erforderlichen baulichen Maßnahmen auf dem Klinikgrundstück schaffen.
Der Bebauungsplan wird sowohl das gesamte Klinikgrundstück als auch die Grundstücksfläche, auf der sich das Hospiz befindet, als „Gemeinbedarfsfläche“ mit der Zweckbestimmung „Krankenhaus“ festsetzen. Für das geplante Parkhaus werden gesonderte Festsetzungen getroffen, die auch die mit dem Parkhaus einhergehenden Auswirkungen auf die benachbarte Wohnbebauung begrenzen.
Geltungsbereich BP 269
Ansprechperson zum Plan
Name |
Telefon |
E-Mail |
Herr Thomas Lökenhoff |
0 23 23 16 30 09 |
thomas.loekenhoff@herne.de |
Herr Jörn Leckscheid |
0 23 23 16 32 88 |
joern.leckscheid@herne.de |