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STADTPLANUNG




Öffentlichkeitsbeteiligung




Plandetails

Weitere Daten

Bebauungsplan in der Öffentlichkeitsbeteiligung

032 H Umgehungsstraße , Teilaufhebung Bebelstraße im Stadtbezirk Herne-Mitte

Die Umgestaltung der Parkanlage Bergelmanns Hof als repräsentative innerstädtische Grünanlage wurde bereits 2011 im städtebaulichen Entwicklungskonzept Herne-Mitte 2011 als Handlungsansatz definiert.

Für die Maßnahme wurde im Jahr 2022 ein freiraumplanerisches Wettbewerbsverfahren durchgeführt. Das Wettbewerbsgebiet grenzt sich im Wesentlichen analog zum Gebiet der heutigen Parkanlage ab. Darüber hinaus gab es im westlichen Bereich angrenzend einen zusätzlichen Ideenteil, für den perspektivisch auf einer bestehenden Stellplatzfläche an der Bebelstraße mögliche Entwicklungen durch die Wettbewerbsteilnehmer aufgezeigt wurden. Zum damaligen Zeitpunkt war nicht absehbar, dass es kurzfristig eine Zustimmung zur Umgestaltung dieser angrenzenden Teilfläche geben könnte. Nichtsdestotrotz sollte die Gelegenheit genutzt werden, eine langfristige Entwicklung im Rahmen des Wettbewerbs für diesen Bereich aufzuzeigen.

Im September 2023 wurde die Vorlage zum Maßnahmebeschluss den politischen Gremien vorgelegt. Inhalt der Vorlage war das ursprüngliche Wettbewerbsgebiet ohne den o. g. angrenzenden Ideenteil. Im Zuge der politischen Beratungen im September und Oktober 2023 kristallisierte sich jedoch heraus, dass es auch für den angrenzenden Ideenteil eine politische Zustimmung zur Umgestaltung gibt, sodass die Bezirksvertretung Herne-Mitte am 26.10.2023 einen entsprechenden Beschluss zur Gebietserweiterung der Umgestaltungsmaßnahme gefasst hat.

Der in Rede stehende zu ergänzende Bereich der Maßnahme liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 32(H) - Umgehungsstraße - und ist hier als „Öffentliche Verkehrsfläche“ festgesetzt. Zudem ist die bestehende Stellplatzfläche straßenbaurechtlich als öffentliche Straße gewidmet. Da die Stellplatzfläche im Hinblick auf die nunmehr geplante Umgestaltung als Grünfläche straßenbaurechtlich eingezogen werden muss, ist eine Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 32 für diesen Teilbereich im Vorfeld der Einziehung erforderlich.

BP 32 (H) Teilaufheb_Geltungsbereich

Übersichtsplan

Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Herr Thomas Lökenhoff 0 23 23 16 30 09 thomas.loekenhoff@herne.de