Bebauungsplan in der Öffentlichkeitsbeteiligung
245 Richard-Wagner-Straße im Stadtbezirk Eickel
Die sich im Eigentum der Evangelischen Kirchengemeine und der Stadt Herne befindenden Grundstücke sollen gemeinsam einer wohnbaulichen Entwicklung zur Verfügung gestellt werden, mit dem Ziel einer Neuordnung und qualitätsvollen neuen Quartiersentwicklung. Die Flächen wurden bereits 2017 in das durch den Rat der Stadt Herne beschlossene Wohnbauflächenentwicklungsprogramm (WEP) aufgenommen. Hierbei sind die vorhandenen Einrichtungen der Evangelischen Kirchengemeinde ebenso wie die neu zu planenden Wohngebäude städtebaulich, funktional und gestalterisch sinnvoll zu integrieren.
Zu den Gebäuden, die erhalten werden, zählen der Evangelische Kindergarten im Norden des Plangebiets, die Wohngebäude Richard-Wagner-Straße 6 und 6a und das Pfarrhaus (Richard-Wagner-Straße 6b) im Nordosten. Das ehemalige Vermessungs- und Katasteramt (Richard-Wagner-Straße 10) wurde bereits abgerissen. Das Gemeindehaus (Richard-Wagner-Straße 8) und die Gemeinde- und Friedhofsverwaltung inkl. des Veranstaltungssaals der Evangelischen Kirchengemeinde Eickel im Süden (Richard-Wagner-Straße 12) sollen zukünftig ebenfalls zurückgebaut werden.
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nummer 38 (W) „Evangelisches Gemeindezentrum Eickel“ steht dieser künftigen Wohnnutzung entgegen, da in ihm für die geplanten Baugrundstücke u.a. Flächen für den Gemeinbedarf - Evangelisches Gemeindezentrum - und ein Kerngebiet festgesetzt sind. Die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes ist daher erforderlich.
Aufgrund des Inkrafttretens der Seveso-III-Richtlinie (31. Mai 2015) nach dem gefassten Aufstellungsbeschluss vom 25. November 2014 kann der Bebauungsplan Nummer 245 nicht mehr wie ursprünglich beschlossen im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden, da Anhaltspunkte dafür bestehen, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind (vgl. § 13a Abs. 1 Satz 5 BauGB). Der Bebauungsplan muss daher in diesem Fall zwangsläufig im Regelverfahren nach den §§ 2 ff. BauGB mit Umweltprüfung und Umweltbericht aufgestellt werden (siehe daher Beschlusspunkt 1).
Zur konkreten Umsetzung der Planung setzt der Bebauungsplan ein Allgemeines Wohngebiet sowie eine öffentliche Verkehrsfläche fest. Die festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen orientieren sich ebenso wie die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung am städtebaulichen Entwurf vom Planungsatelier Boksteen aus Bottrop. Um eine weitgehende Abschirmung gegen störfallbezogene Emissionen des Chemiebetriebs Evonik Industries AG sicherzustellen, wird zur Richard-Wagner-Straße eine geschlossene Bauweise festgesetzt. Um den autoreduzierten Charakter der Wohnsiedlung zu betonen, wird die Errichtung von Tiefgaragen forciert.
Wesentlicher Planungsinhalt sind zudem differenzierte Festsetzungen, die eine Durchgrünung der Wohnsiedlung bewirken. So werden u.a. sowohl die Begrünung von Flachdächern, die anteilige Begrünung von Fassaden, Baumpflanzungen in verschiedenen Teilen des Plangebiets als auch Flächen zum Baumerhalt festgesetzt. Auch trifft der Bebauungsplan Festsetzungen zum vorsorgenden Schutz vor Verkehrslärm. Ergänzt werden die Festsetzungen um örtliche Bauvorschriften, welche die Grundzüge der äußeren Gestaltung baulicher Anlagen und der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke regeln.
BP 245 Richard-Wagner-Straße
BP 245 Richard-Wagner-Straße
Ansprechperson zum Plan
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Frau Dr. Sabine Hentschel |
0 23 23 16 30 10 |
sabine.hentschel@herne.de |