Bebauungsplan in Bearbeitung
152K Kleingartenanlage Herne-Baukau im Stadtbezirk Herne-Mitte
Der Bebauungsplan zielt darauf ab, nicht nur die traditionelle Kleingartenanlage im Sinne des Baugesetzbuchs und des Bundeskleingartengesetzes zu sichern, sondern sie auch in die Freizeitzone des Rhein-Herne-Kanals aktiv einzubinden. Hierzu soll ein gastronomisches Angebot in der Kleingartenanlage sowohl den Wünschen der Kleingartennutzer als auch der zahlreichen Besucher, die die Freizeitzone als Spaziergänger, Wanderer oder Radfahrer nutzen, gerecht werden.
Durch den Bebauungsplan werden die Nutzungsansprüche klar abgegrenzt. Der Bebauungsplan schafft zum einen die planungsrechtliche Grundlage für den Betrieb einer Gaststätte, zum anderen den Erhalt und die Entwicklung der Kleingartenanlage.
Zudem soll der am südlichen Rand des Plangebiets vorhandene und in die Denkmalliste der Stadt Herne eingetragene Jüdische Friedhof planungsrechtlich gesichert werden.
Geltungsbereich BP 152K
Ansprechperson zum Plan
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Herr Thomas Lökenhoff |
0 23 23 16 30 09 |
thomas.loekenhoff@herne.de |