Bebauungsplan in Bearbeitung
185-1-E Gütersloher Straße - 1. Ergänzung im Stadtbezirk Herne-Mitte
Durch die Festsetzung einer „Öffentlichen Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ wird der Erhalt der bestehenden Grünstrukturen sowie des hochwertigen Baumbestands sichergestellt und den Maßnahmen der Handlungskarte des Klimafolgenanpassungskonzepts Rechnung getragen.
Die 1. Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 185 – Gütersloher Straße - wird die zur Disposition stehende Grundstücksfläche als „Öffentlichen Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ festsetzen. Die die Fläche umgebenden Straßen- und Wegeflächen werden als „Öffentliche Verkehrsflächen“ festgesetzt.
BP 185-1-E Geltungsbereich
Ansprechperson zum Plan
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Telefon |
E-Mail |
Herr Thomas Lökenhoff |
0 23 23 16 30 09 |
thomas.loekenhoff@herne.de |