Bebauungsplan in Bearbeitung
031 VBP Jauerstraße in Herne
Ziel des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 31 - Jauerstraße - ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des ansässigen Blumen- und Floristikhandels zu schaffen. Darüber hinaus sollen für das bestehendes Wohn- und Geschäftshaus im Norden des Plangebiets zumindest Umbaumaßnahmen planungsrechtlich ermöglicht werden.
Das Plangebiet wird im Gemeinsamen Flächennutzungsplan als „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellt. Der Bebauungsplan kann daher nicht gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Gemeinsamen Flächennutzungsplan entwickelt werden. Zur Umsetzung der Planung ist da-her auch eine Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans erforderlich.
Der ansässige Blumen- und Floristikbetrieb besteht derzeit aus einem Kalthaus (Verkauf von Beet- und Balkonpflanzen), einem Warmhaus (Verkauf von Zimmerpflanzen und Deko-Artikeln), einem Verkaufshaus (Verkauf von Schnittblumen) und einer Freilandfläche (Verkauf von Beet- und Balkonpflanzen). Die Vorhabenträgerin plant hier - unter Erhaltung des Kalthauses − umfassende Umbaumaßnahmen und bauliche Erweiterungen (siehe Anlagen 4 bis 7). Zu den Zielvorstellungen der Vorhabenträgerin zählen eine Änderung der Wegeführung, eine Schaffung ausreichender Parkmöglichkeiten mit ansprechendem Ambiente, eine Erleichterung von Arbeitsschritten, ein effektiverer Personaleinsatz und eine Steigerung der Umsätze. Die Baumaßnahmen sollen in zwei Bauabschnitten realisiert werden.
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan wird voraussichtlich ein Sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO festsetzen.
VBP 31 Geltungsbereich
Ansprechperson zum Plan
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Telefon |
E-Mail |
Herr Fabian Lüken |
0 23 23 16 30 08 |
fabian.lueken@herne.de |