Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
211 "Schomäcker I" - II. Änderung im Ortsteil Clarholz
Ziel und Inhalt dieser II. Änderung
Vor dem Hintergrund der Erneuerung des Hauptsammlers in Clarholz (Bauabschnitt St.-Norbert-Straße) haben die Gemeindewerke die Ableitung des Oberflächenwassers aus den Wohngebieten Schomäcker l und Schomäcker II überprüft. Aus Sicht der Gemeinde soll vermieden werden unnötig Regenwasser über die Mischwasserkanäle in Clarholz bis zur Kläranlage in Herzebrock zu pumpen, stattdessen ist es Ziel die seinerzeit gebaute Entwässerung im Trennsystem beizubehalten und das Niederschlagswasser auch künftig dem Jordan zuzuführen. Auf Grundlage von Berechnungen im Auftrag der Gemeindewerke sowie in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde ist dies jedoch nur über eine Regenrückhaltung möglichst nah an der Einleitung zum Jordan zu erreichen. Durch die Anlage des Regenrückhaltebeckens soll anfallendes Niederschlagswasser dem Graben Jordan gedrosselt zugeführt und Abflussspitzen in diesem Bereich vermieden werden.
Hierfür ist die Umwidmung einer im Bebauungsplan dargestellten, jedoch im wesentlichen nicht genutzten Spielplatzsfläche erforderlich.
Vor dem Hintergrund der Erneuerung des Hauptsammlers in Clarholz (Bauabschnitt St.-Norbert-Straße) haben die Gemeindewerke die Ableitung des Oberflächenwassers aus den Wohngebieten Schomäcker l und Schomäcker II überprüft. Aus Sicht der Gemeinde soll vermieden werden unnötig Regenwasser über die Mischwasserkanäle in Clarholz bis zur Kläranlage in Herzebrock zu pumpen, stattdessen ist es Ziel die seinerzeit gebaute Entwässerung im Trennsystem beizubehalten und das Niederschlagswasser auch künftig dem Jordan zuzuführen. Auf Grundlage von Berechnungen im Auftrag der Gemeindewerke sowie in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde ist dies jedoch nur über eine Regenrückhaltung möglichst nah an der Einleitung zum Jordan zu erreichen. Durch die Anlage des Regenrückhaltebeckens soll anfallendes Niederschlagswasser dem Graben Jordan gedrosselt zugeführt und Abflussspitzen in diesem Bereich vermieden werden.
Hierfür ist die Umwidmung einer im Bebauungsplan dargestellten, jedoch im wesentlichen nicht genutzten Spielplatzsfläche erforderlich.
Räumlicher Geltungsbereich der II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 211 "Schomäcker I"
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Michael Brandes | 05245 - 444192 | M.Brandes@herzebrock-clarholz.de |
Herr Sven Rose | 05245 - 444190 | s.rose@herzebrock-clarholz.de |
Verfahrensschritte
- 09.03.2005, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 21.06.2006, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 26.06.2006, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Ist eine Teiländerung von
- 211 "Schomäcker I"
Anhänge
- Plandarstellung
- Bebauungsplan Nr. 211 "Schomäcker I" - II. Änderung; Plankarte - SatzungZum herunterladen der Bebauungsplanänderung klicken Sie bitte auf den unten angegebenen LinkBebauungsplan Nr. 211 - II. - Satzungsplan
- Bebauungsplan Nr. 211 "Schomäcker I" - II. Änderung; Plankarte - Satzung
- Begründung
- Begründung zur II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 211 "Schomäcker I"
Begründung - Satzung - Zusammenfassende Erklärung gemäß § 10(4) BauGBIn der zusammenfassenden Erklärung werden kurz die wesentlichen Informationen zu dem Bebauungsplan sowie über die Art und Weise , wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden.Zusammenfassende Erklärung
- Begründung zur II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 211 "Schomäcker I"
- Umweltbericht
- Umweltbericht zur II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 211 "Schomäcker I"
Umweltbericht - Satzung
- Umweltbericht zur II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 211 "Schomäcker I"
- Protokolle
- Auszug aus dem Protokoll der Sitzung des Planungsausschusses vom 12.12.2005Der Planungsausschuss hat über die eingegangenen Stellungnahmen beschlossen und den erneuten Offenlegungsbeschluss gefasst.Planungsausschussbeschluss vom 12.12.2005
- Ratsbeschluss vom 21.06.2006 zum Ergebnis der Offenlagen und SatzungsbeschlussDer Rat hat den Satzungsbeschluss gefasst. Abwägungsrelevante Stellungnahmen sind im Rahmen der Offenlage nicht eingegangen.Ratsbeschluss vom 21.06.2006
- Auszug aus dem Protokoll der Sitzung des Planungsausschusses vom 12.12.2005