Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
207 "Herzebrock-Mitte II" - IV. / 01. Änderung im Ortsteil Herzebrock
Die IV/01. Änderung des Bebauungsplan Nr. 207 Herzebrock-Mitte II überplant im Zentrum des Ortsteils Herzebrock das Flurstück 229 an der Bahnhofstraße. Das Grundstück ist mit einem z.Zt. leerstehenden Gebäude bebaut, welches ehemals von der Post genutzt wurde.
Der Gemeinde liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes, ursprünglich mit dem Ziel eines Abrisses des Gebäudebestands mit nachfolgender Ersatzbebauung und Erweiterung der überbaubaren Fläche im straßenseitigen Grundstücksbereich, vor. Denkbar ist jedoch auch die Sanierung und Nachnutzung des Gebäudes. Darüber hinaus sollen im Rahmen der vorliegenden Änderung Baumöglichkeiten auf dem rückwärtigen (Hof-) Grundstück geschaffen werden.
Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz nimmt mit Beschluss vom 26.05.2004 diesen Antrag zum Anlass den o.g. Bebauungsplan zu ändern. Ziel dieser Änderungsplanung ist die Mobilisierung weiterer Flächenreserven im Kernbereich Herzebrocks.
Unter Berücksichtigung der baulichen Gestaltung im Straßenbild soll entlang der Bahnhofstraße eine zwingend zweigeschossige Bebauung entstehen bzw. erhalten werden. Im Hinblick auf eine rückwärtige Bebauung ist insbesondere auf die Bestandssituation der direkten Nachbarschaft zu achten; auf den relativ kleinen Grundstücken sollen zwei umfeldverträgliche Stadthäuser mit entsprechend kleinen Gebäudegrundrissen ermöglicht werden.
Um die nachbarlichen lnteressen zu wahren wird im rückwärtigen Bereich die Firsthöhe gegenüber der Bestandssituation auf max. 8,5 m reduziert. Im Rahmen der maximal zulässigen Traufhöhe von 6,0 m sind sowohl untergeordnete sog. 11/2-geschossige Wohngebäude als auch voll zweigeschossige sog. Stadthäuser mit flach geneigten Dächern möglich.
Der Gemeinde liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes, ursprünglich mit dem Ziel eines Abrisses des Gebäudebestands mit nachfolgender Ersatzbebauung und Erweiterung der überbaubaren Fläche im straßenseitigen Grundstücksbereich, vor. Denkbar ist jedoch auch die Sanierung und Nachnutzung des Gebäudes. Darüber hinaus sollen im Rahmen der vorliegenden Änderung Baumöglichkeiten auf dem rückwärtigen (Hof-) Grundstück geschaffen werden.
Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz nimmt mit Beschluss vom 26.05.2004 diesen Antrag zum Anlass den o.g. Bebauungsplan zu ändern. Ziel dieser Änderungsplanung ist die Mobilisierung weiterer Flächenreserven im Kernbereich Herzebrocks.
Unter Berücksichtigung der baulichen Gestaltung im Straßenbild soll entlang der Bahnhofstraße eine zwingend zweigeschossige Bebauung entstehen bzw. erhalten werden. Im Hinblick auf eine rückwärtige Bebauung ist insbesondere auf die Bestandssituation der direkten Nachbarschaft zu achten; auf den relativ kleinen Grundstücken sollen zwei umfeldverträgliche Stadthäuser mit entsprechend kleinen Gebäudegrundrissen ermöglicht werden.
Um die nachbarlichen lnteressen zu wahren wird im rückwärtigen Bereich die Firsthöhe gegenüber der Bestandssituation auf max. 8,5 m reduziert. Im Rahmen der maximal zulässigen Traufhöhe von 6,0 m sind sowohl untergeordnete sog. 11/2-geschossige Wohngebäude als auch voll zweigeschossige sog. Stadthäuser mit flach geneigten Dächern möglich.
Räumlicher Geltungsbereich der IV/01. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 207
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Michael Brandes | 05245 - 444192 | M.Brandes@herzebrock-clarholz.de |
Herr Sven Rose | 05245 - 444190 | s.rose@herzebrock-clarholz.de |
Verfahrensschritte
- 26.05.2004, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 06.07.2005, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 29.07.2005, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
- Plandarstellung
- Bebauungsplan Nr. 207 "Herzebrock-Mitte II" - IV/01. Änderung; Plankarte - SatzungZum herunterladen der Bebauungsplanänderung klicken Sie bitte auf den unten angegebenen LinkBebauungsplan Nr. 207 - IV/01. - Satzungsplan
- Bebauungsplan Nr. 207 "Herzebrock-Mitte II" - IV/01. Änderung; Plankarte - Satzung
- Begründung
- Begründung zur IV/01.. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 207 "Herzebrock-Mitte II"
Begründung - Satzung
- Begründung zur IV/01.. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 207 "Herzebrock-Mitte II"
- Protokolle
- Auszug aus dem Protokoll der Sitzung des Planungsausschusses vom 06.06.2005Der Planungsausschuss hat über die eingegangenen Stellungnahmen beschlossen und den erneuten Offenlegungsbeschluss gefasst.Planungsausschussbeschluss vom 06.06.2005
- Ratsbeschluss vom 06.07.2005 zum Ergebnis der Offenlagen und SatzungsbeschlussDer Rat hat zu den eingegangenen Stellungnahmen beschlossen und den Satzungsbeschluss gefasst.Ratsbeschluss vom 06.07.2005
- Auszug aus dem Protokoll der Sitzung des Planungsausschusses vom 06.06.2005