Bauen, Umwelt & Wirtschaft

Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

246 "Industriezentrum IV" - I. Änderung im Ortsteil Gewerbegebiet

Inhalt der Planänderung ist die Neufassung der Festsetzungen zum Ausschluss von Einzelhandel im Sinne des Einzelhandelskonzeptes der Gemeinde Herzebrock-Clarholz.

Im Plangebiet waren bereits bisher reine Einzelhandeslbetriebe mit Verkauf an letzte Verbraucher
gem. § 1 (9) BauNVO ausgeschlossen. Untergeordnete Verkaufsflächen für die Selbstvermarktung produzierender und weiterverarbeitender Betriebe waren zulässig.

Die bisherige Zielsetzung wird mit den neuen Festsetzungen auch weiterhin verfolgt.

Da die Grundzüge der Ursprungsplanung nicht berührt werden und auch keine Schutzgüter im Sinne des § 1 (6) Nr. 7 BauGB (Umwelt- und Naturschutz) beeinträchtigt werden, wird der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB geändert.
Gemäß § 13 (3) BauGB wird dabei von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht abgesehen.

Weitere Details sind der Begündung zu entnehmen.

Geltungsbereich der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 246 "Industriezentrum IV"

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Michael Brandes05245 - 444192M.Brandes@herzebrock-clarholz.de
Herr Sven Rose05245 - 444190s.rose@herzebrock-clarholz.de

Verfahrensschritte

  • 17.09.2008, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 20.01.2011 - 21.02.2011, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 01.04.2011 - 02.05.2011, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 15.06.2011, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 01.09.2011, Bekanntmachung

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

  • Plandarstellung
  • Legende
    • Legende und textliche Festsetzungen zur Satzungsfassung der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 246
      Die Legende enthält Planzeichen, Festsetzungen gem. § 9 BauGB i.V.m. BauNVO, die örlichen Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW sowie Hinweise und Empfehlungen.
      Für die Nutzung wird empfohlen die Legende und die Plankarte in getrennten Fenstern "nebeneinander zu legen.
      Legende und textliche Festsetzungen
  • Begründung
    • Begründung zur Satzungsfassung der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 246
      Begründung