Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
212 "Herzebrock-Mitte I" - XI. Änderung im Ortsteil Herzebrock
Gegenstand der Planänderung ist der Ausschluss von Vergnügungsstätten als zulässiger Nutzung in Teilbereichen des Kerngebiets im Zentrum Herzebrocks.
Das Plangebiet der XI. Änderung des Bebauungsplans Nr. 212 Herzebrock-Mitte I umfasst drei Teilflächen und hat insgesamt eine Größe von etwa 4,0 ha. Es liegt im Zentrum des Ortsteils Herzebrock und erstreckt sich entlang der ortsbildprägenden Plätze vom Denkmal-platz an der Bahnhofstraße über die Debusstraße, den Paul-Craemer-Platz und die Konrad-Adenauer-Straße über den Fuhrmannsplatz zum historischen Kirchplatz.
Die Planung dient der Innenentwicklung. Die Voraussetzungen des § 13a BauGB sind nach summarischer Prüfung erfüllt. Die gemäß § 19(2) BauNVO versiegelbare Fläche liegt unter der maßgeblichen Grenze von 2,0 ha. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhal-tungsziele/Schutzzwecke von FFH- oder europäischen Vogelschutzgebieten liegen nicht vor. Die vorliegende XI. Änderung des Bebauungsplans Nr. 212 wird somit im sog. beschleunig-ten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
Der Rat der Gemeinde Herzebrock-Clarholz hat zur Sicherung der Bauleitplanung am 01.04.2009 eine Veränderungssperre gem § 14 BauGB beschlossen die am 21.12.2010 bekannt gemacht wurde.
Das Plangebiet der XI. Änderung des Bebauungsplans Nr. 212 Herzebrock-Mitte I umfasst drei Teilflächen und hat insgesamt eine Größe von etwa 4,0 ha. Es liegt im Zentrum des Ortsteils Herzebrock und erstreckt sich entlang der ortsbildprägenden Plätze vom Denkmal-platz an der Bahnhofstraße über die Debusstraße, den Paul-Craemer-Platz und die Konrad-Adenauer-Straße über den Fuhrmannsplatz zum historischen Kirchplatz.
Die Planung dient der Innenentwicklung. Die Voraussetzungen des § 13a BauGB sind nach summarischer Prüfung erfüllt. Die gemäß § 19(2) BauNVO versiegelbare Fläche liegt unter der maßgeblichen Grenze von 2,0 ha. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhal-tungsziele/Schutzzwecke von FFH- oder europäischen Vogelschutzgebieten liegen nicht vor. Die vorliegende XI. Änderung des Bebauungsplans Nr. 212 wird somit im sog. beschleunig-ten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
Der Rat der Gemeinde Herzebrock-Clarholz hat zur Sicherung der Bauleitplanung am 01.04.2009 eine Veränderungssperre gem § 14 BauGB beschlossen die am 21.12.2010 bekannt gemacht wurde.
Übersichtsplan mit dem Geltungsbereich der XI. Änderung
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Michael Brandes | 05245 - 444192 | M.Brandes@herzebrock-clarholz.de |
Herr Sven Rose | 05245 - 444190 | s.rose@herzebrock-clarholz.de |
Verfahrensschritte
- 01.04.2009, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 21.12.2010, Bekanntmachung
- 13.05.2011 - 14.06.2011, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
- 12.09.2011 - 12.10.2011, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 21.12.2011, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Ist eine Teiländerung von
- 212 "Herzebrock-Mitte I" - X. - 02. Änderung
- 212 "Herzebrock-Mitte I" - X. Änderung
- 212 "Herzebrock-Mitte I" - VII. - 01. Änderung
- 212 "Herzebrock-Mitte I" - VII. Änderung
- 212 "Herzebrock-Mitte I" - VI. Änderung
- 212 "Herzebrock-Mitte I" - V. - 01. Änderung
- 212 "Herzebrock-Mitte I" - V. Änderung
- 212 "Herzebrock-Mitte I" - II. - 12. Änderung
- 212 "Herzebrock-Mitte I" - I. - 04. Änderung
- 212 "Herzebrock-Mitte I" - I. Änderung
- 212 "Herzebrock-Mitte I"
Anhänge
- Plandarstellung
- Satzungsfassung der XI. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 212 "Herzebrock-Mitte I"Die Legende ist als getrennte Datei gesondert zu öffnen.Bebauungsplan Nr. 212 - XI. Änderung
- Satzungsfassung der XI. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 212 "Herzebrock-Mitte I"
- Legende
- Legende und textliche Festsetzungen zur Satzungsfassung der XI. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 212Die Legende enthält Planzeichen, Festsetzungen gem. § 9 BauGB i.V.m. BauNVO, die örlichen Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW sowie Hinweise und Empfehlungen.Legende und textliche Festsetzungen
Für die Nutzung wird empfohlen die Legende und die Plankarte in getrennten Fenstern "nebeneinander" zu legen.
- Legende und textliche Festsetzungen zur Satzungsfassung der XI. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 212
- Begründung
- Begründung zur Satzungsfassung der XI. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 212
Begründung
- Begründung zur Satzungsfassung der XI. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 212