Bauen, Umwelt & Wirtschaft

Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

218 "Am Wald" - I. Änderung im Ortsteil Herzebrock

Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Schaffung von Nachverdichtungsmöglichkeiten durch rückwärtige Anbauten im Sinne des Wohnbaulandbedarfskonzeptes. Die Festsetzungen im Bebauungsplan sollen eine an die örtlichen Gegebenheiten angepasste Erweiterung und Ergänzung der vorhandenen Bebauung ermöglichen.

Der vorgesehene Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung liegt zwischen der Fürst-Adolf-Straße im Nordosten, der Straße Am Wald im Südosten, der Bolandstraße im Südwesten und der Straße Hovesaat im Nordwesten

Zu dieser Planung wurde Anfang 2013 bereits eine frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt.
Aufgrund der Ergebnisse insbesondere der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde die Planung grundlegend überarbeitet.

Räumlicher Geltungsbereich

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Frau Gülseren Dilmenc05245 - 444193g.dilmenc@herzebrock-clarholz.de
Herr Michael Brandes05245 - 444192M.Brandes@herzebrock-clarholz.de

Verfahrensschritte

  • 20.07.2011, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 08.01.2013 - 11.02.2013, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 08.10.2015 - 10.11.2015, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 12.11.2015 - 14.12.2015, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 18.01.2016, Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
  • 13.04.2016 - 13.05.2016, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge