Bauen, Umwelt & Wirtschaft

Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

219 "Weißes Venn - östlicher Teil" – V. Änderung im Ortsteil Herzebrock

Vorgesehen ist die Änderung der bisherigen Festsetzung „reines Wohngebiet“ in „allgemeines Wohngebiet“. Die im allgemeinen Wohngebiet ausnahmsweise zulässigen Tankstellen und Gartenbaubetriebe werden ausgeschlossen.

Geltungsbereich der V. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 219 "Weißes Venn / östlicher Teil"

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Frau Gülseren Dilmenc05245 - 444193g.dilmenc@herzebrock-clarholz.de
Herr Michael Brandes05245 - 444192M.Brandes@herzebrock-clarholz.de
Herr Sven Rose05245 - 444190s.rose@herzebrock-clarholz.de

Verfahrensschritte

  • 09.03.2005, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 22.04.2013 - 24.05.2013, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 24.06.2013, Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
  • 23.08.2013 - 23.09.2013, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 20.11.2013, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

  • Plandarstellung
    • Bebauungsplan Nr. 219 „Weißes Venn / östlicher Teil“ – V. Änderung - Plankarte
      Zu dieser Plankarte gehören die Legende und textlichen Festsetzungen. Sie können diese in einem gesonderten Fenster öffnen.
      Plankarte
  • Textliche Festsetzungen
    • Bebauungsplan Nr. 219 „Weißes Venn / östlicher Teil“ – V. Änderung - Legende und textliche Feststetzung
      Die Legende enthält Planzeichen, Festsetzungen gem. § 9 BauGB i.V.m. BauNVO, die örlichen Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW sowie Hinweise und Empfehlungen.
      Für die Nutzung wird empfohlen die Legende und die Plankarte in getrennten Fenstern "nebeneinander zu legen.
      Legende und textliche Festsetzung
  • Begründung
    • Bebauungsplan Nr. 219 „Weißes Venn / östlicher Teil“ – V. Änderung - Begründung
      Begründung