Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
219 Weißes Venn - östlicher Teil VI. Änderung im Ortsteil Herzebrock
Ziel der Planung ist die Umplanung des bisher vorgesehenen öffentlichen Weges mit entsprechender Anpassung der Dimensionierung an die verkehrlichen Erfordernisse auf einer Breite von 4,00 m unter Berücksichtigung eines für Stichwege über 50 m Länge erforderlichen Wendehammers. Hieraus ergibt sich eine Anpassung der im rechtsverbindlichen Bebauungsplan dargestellten überbaubaren Flächen. Gleichzeitig soll eine zusätzliche bisher nicht im Bebauungsplan vorgesehene Baumöglichkeit an der Straße Weißes Venn geschaffen werden.
Ansprechperson
Name | Telefon | |
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Frau Gülseren Dilmenc | 05245 - 444193 | g.dilmenc@herzebrock-clarholz.de |
Herr Michael Brandes | 05245 - 444192 | M.Brandes@herzebrock-clarholz.de |
Herr Sven Rose | 05245 - 444190 | s.rose@herzebrock-clarholz.de |
Verfahrensschritte
- 06.07.2016, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 25.08.2017 - 25.09.2017, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
- 09.10.2017, Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- 20.10.2017 - 20.11.2017, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 20.12.2017, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Ist eine Teiländerung von
- 219 "Weißes Venn - östlicher Teil" - II. Änderung
- 219 "Weißes Venn - östlicher Teil" - I. Änderung
Anhänge
- Plandarstellung
- Textliche Festsetzungen
- Legende
- Begründung
- Übersicht über Umweltinformationen
- Protokolle